28. Juni 2013

Neuauflage der „Gelbe Seiten“ und „Das Telefonbuch“ für Stuttgart

Stuttgart: Anlässlich der Neuerscheinung von „Das Telefonbuch“ und der „Gelbe Seiten“ 2013 für Stuttgart überreichte Dieter Becker (Foto-rechts), GF vom .wtv (Württemberger Telefonbuch Verlag), am Dienstag, den 25. Juni 2013, im Stuttgarter Rathaus die neuen Exemplare an Ines Aufrecht (Foto-links), Leiterin der Abteilung Wirtschaftsförderung Stuttgart, stellvertretend für Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Die oberste Wirtschaftsförderin freut sich, dass sich die Stuttgarter Firmen - neben den aktualisierten gedruckten Verzeichnissen - zugleich multimedial präsentieren und auch gefunden werden können, nämlich auch im Web und als App. Oberbürgermeister Fritz Kuhn unterstrich ebenfalls deren Bedeutung als erstklassige Plattform zur Präsentation der Produkte, Dienstleistungen und Kompetenzen Stuttgarter Firmen und als gewichtige Informationsquelle.

Seit Montag, 17. Juni 2013, werden die neu erschienenen „Gelbe Seiten“ und „Das Telefonbuch“ 88, Ausgabe 2013 für Stuttgart, an die dortigen Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Seit der letztjährigen Ausgabe hat sich rund ein Drittel der Einträge verändert, deshalb ist es wichtig die neu aufgelegten Bücher zu verwenden. Die Verzeichnisse enthalten QR-Codes, die Smartphone-Besitzern einen direkten und schnelleren Zugriff auf weitere Informationen ermöglichen und eine interessante Brücke zwischen Online und Print bilden.

Zusätzlich zu den aktualisierten Anzeigen und Einträgen findet man in der Buchmitte von „Das Telefonbuch“  ein umfangreiches Ärzteverzeichnis, inklusive Gesundheit und Wellness, die Rubrik „Firmen im Mittelpunkt“ sowie Service-Infos zum Flughafen Stuttgart. Das „Gelbe Seiten“ – Magazin innerhalb der „Gelbe Seiten“ enthält u.a. Informationen zu Parkmöglichkeiten in der Innenstadt, zum Personennahverkehr, Bibliotheken und Museen, den Stadtplänen mit Straßenverzeichnis sowie die beliebten deutsch-englischen Beschreibungen der Stuttgarter Stadtbezirke mit lokalen Informationen, Tipps und Hinweisen.

Auch in diesem Jahr sind innerhalb der „Gelbe Seiten“ die „KinderSeiten“ veröffentlicht, die spezielle Informationen für Kinder und Familien liefern und auch „Angebote für Kids&Teens“ der Stadt Stuttgart enthalten. Ein Flyer der Olgäle-Stiftung für das kranke Kind e.V. ist beiden Büchern auch in diesem Jahr beigelegt.

Die Vorjahresausgaben können im Papiercontainer entsorgt werden, da sie aus umweltfreundlichen Materialien hergestellt sind. Damit ist für die Rückführung in den Rohstoffkreislauf gesorgt. Die Stuttgarter Telefonbücher werden bis zum 13. Juli 2013 an die Haushalte und Firmen  verteilt.

Wer keine neuen Exemplare erhalten hat oder Zusätzliche benötigt, kann diese beim .wtv Württemberger Telefonbuch Verlag, bestellen: Telefonisch unter 0711-820.588.728

Weitere Daten und Informationen:

 www.wtv-stuttgart.de * www.gelbeseiten.de * www.dastelefonbuch.de *

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (Waldemar Herzog * PR-Dieterich)

Europa-Park ist der beliebteste Park in Deutschland

Rust: Der beliebte Park in Rust ist Testsieger im Freizeit-Check. Deutschlands größter Freizeitpark bietet mehr als 100 Attraktionen und 13 europäische Themenbereiche auf 94 Hektar Fläche. Mit gut sechs Stunden Showprogramm, elf Achterbahnen, dem neu gestaltete Grimms Märchenwald und fünf parkeigenen Erlebnishotels ist der Europa-Park im Dreiländereck Deutschland, Frankreich, Schweiz ein einzigartiges Kurzurlaubsziel mit Freizeitangeboten für Groß und Klein. Damit ist der Europa-Park der attraktivste Freizeit-Ort in ganz Deutschland.

Gemeinsam mit Professor Ulrich Reinhardt von der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen in Hamburg untersuchte der „stern“ 50 Freizeit-Attraktionen in der Bundesrepublik. Die besucherstärksten aus jedem Bundesland wurden von Rein-_ hardt und seinen Mitarbeitern nach mehr als 30 Kriterien bewertet - von Parkplätzen über Wartezeiten, Gastronomie, Anzahl und Qualität der Angebote bis hin zum Preis-Leistungsverhältnis.

In Baden- Württemberg hat der Europa-Park Rust mit einer Gesamtnote von 9 abgeschnitten - und ist damit Testsieger. Die Notenskala reichte von 1 bis 10. „Wir sind stolz auf den ersten Platz beim stern-Ranking. Wenn Sie also bald in den Süden in die Ferien fahren, machen Sie einen Stopp und schauen Sie sich den schönsten Freizeitort Deutschlands an“, sagt Roland Mack, Inhaber des Europa-Park. Im Jahr 2012 besuchten 4,5 Millionen Menschen Deutschlands größten Freizeitpark, darunter sind 80 % Wiederholungsbesucher.

Rund 32,4 Millionen Menschen besuchten im vergangenen Jahr die großen deutschen Erlebnisparks. Fast dreimal so viele wie die Fußball-Bundesliga mobilisiert. Freizeitforscher Reinhardt sieht darin einen Trend und nennt es „das kleine Stück vom Glück“. Der Jahresurlaub wird in Häppchen gesplittet. „Anders als noch vor 20 Jahren unternehmen Familien lieber mehrere Kurztrips als die eine große Mittelmeerreise“ , sagt Reinhardt. Thomas Mack, DiplomHotelier und Mitglied der Geschäftsführung des Europa-Park, bestätigt dies: „Im Europa-Park steht Deutschlands größtes Hotel Resort mit fünf einzigartigen Erlebnishotels und wir haben mit über 90 % eine Auslastung von der andere Hoteliers nur träumen können.“ Der Trend zum Kurzurlaub sei in der Freizeitparkbranche besonders auffällig.

Der Europa-Park ist in der Sommersaison 2013 vom 23. März bis 3. November täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Infoline: 07822-776688.

Weitere Informationen: „Freizeitatlas Deutschland“ www.stern.de/freizeitatlas

sowie unter www.deutscher-freizeitatlas.de und www.europapark.de

Text und Foto: POSITIV -MEDIEN (Waldemar Herzog * PR-Europapark)

Flexibilisierungspaket auf den Weg gebracht

Stuttgart: Um den Ausbau der Kleinkindbetreuung mit Blick auf den 1. August 2013 weiter zu befördern und wo notwendig, pragmatische Übergangslösungen zu ermöglichen, hat das Kultusministerium gemeinsam mit den beteiligten Verbänden ein zeitlich befristetes (1.August 2013 bis 31.Juli 2015) Flexibilisierungspaket auf den Weg gebracht.

Die Staatsekretärin des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Frau Marion von Wartenberg (Foto-rechts), stellte dies in einer Landespressekonferenz, am Mittwoch, den 26. Juni 2013, gemeinsam mit den beteiligten kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, den Kirchen und den kirchlichen und freien Trägerverbände vor.

„Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung, den Eltern in Baden-Württemberg ein gutes Betreuungsangebot zu bieten. Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind flexible Lösungen gefragt, die jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen dürfen“, sagte Staatssekretärin. Deshalb hätten sich alle Beteiligten auf einen Weg verständigt, den weiteren Ausbau so unbürokratisch und flexibel wie möglich zu gestalten. Die gemeinsamen Empfehlungen reichen von erleichterten Betriebserlaubnisverfahren über flexible Lösungen bei den Gruppengrößen, Möglichkeiten von Platz- und Raumsharing in den Einrichtungen bis zu baurechtlichen Fragen und vereinfachten Vertretungsregeln bei kurzfristigem Personalausfall.

Gemeindetagspräsident Roger Kehle begrüßt die durch das Flexibilisierungspaket geschaffene Möglichkeit für Städte und Gemeinden, vor Ort bedarfsgerechte und pragmatische Lösungen umsetzen zu können. „Wir müssen sowohl die Bedürfnisse der Eltern in kleineren Gemeinden als auch die in größeren Städten berücksichtigen. Deshalb ist für uns der tatsächliche Bedarf in jeder einzelnen Kommune entscheidender als eine starre Quote. Unsere Städte und Gemeinden werden auch interkommunal zusammenarbeiten, um für die Kinder vor Ort eine gute Betreuung anbieten zu können.“

Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Professor Stefan Gläser (Foto-links), ist erfreut, dass mit den auf Landesebene vereinbarten Empfehlungen die Voraussetzungen für flexible Lösungen in den Städten geschaffen wurden. Er appelliert an die Eltern, dafür Verständnis zu haben, wenn nicht auf Anhieb ein Platz in der Wunsch-Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden kann. Er sei überzeugt davon, dass die Stadtverwaltungen vor Ort alles tun würden, um den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder gerecht zu werden.

Hauptgeschäftsführer Professor Eberhard Trumpp vom Landkreistag hob auf die Gesamtverantwortung der Landkreise ab, die ohne engen Schulterschluss  mit den Städten und Gemeinden nicht wahrnehmbar wäre.

Oberste Priorität hat immer das Wohl der Kinder: „Land und Kommunen setzen gemeinsam alles daran, den Rechtsanspruch auf U3-Förderung zu realisieren. Doch oberste Priorität hat immer das Wohl der Kinder. Beim Ausbau von Betreuungsplätzen dürfen wir nie die Qualität aus den Augen verlieren. Deshalb sehen wir uns als Verantwortungsgemeinschaft und stärken mit den gemeinsamen Empfehlungen die Selbstverantwortung der Träger“, betonte Staatssekretärin von Wartenberg. Die Trägerverbände unterstützten dies und empfählen ihren Trägern, vor Ort gemeinsam mit den Kommunen flexible Lösungen umzusetzen, um möglichst allen nachfragenden Eltern ein Betreuungsangebot für ihre Kinder machen zu können.

„Die Kirchen und die kirchlichen Trägerverbände verstehen sich als ein starker Partner von Land und Kommunen für den weiteren Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kleinkindbetreuung. Das Flexibilisierungspaket entlässt Land, Kommunen und Träger weder aus ihrer Verantwortung für einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau noch aus ihrer Verantwortung für die Qualität der Angebote. Es unterstreicht vielmehr die Trägerverantwortung, erleichtert den Trägern die Umsetzung örtlich adäquater Lösungen und setzt gleichzeitig einen Rahmen, der sichern soll, dass die Bewältigung eines Mangels an Plätzen in verantwortbarer Weise erfolgt und die Strukturqualität der Kindertagebetreuung in ihrer Substanz erhalten bleibt. In diesem Sinne begrüßen wir die Verständigung aller Beteiligten auf einen gemeinsamen Rahmen “- so Susanne Hartmann, stellvertretende Vorsitzender der Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitung und ihrer Spitzen/Trägerverbände über Kindergartenfragen in Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg sind die Anforderungen an das Personal in den Kindertageseinrichtungen sowie die Mindestpersonalschlüssel in einer Verordnung geregelt. Diese Rahmenbedingungen werden durch die erforderliche Betriebserlaubnis für die einzelnen Betreuungsgruppen konkretisiert. Bei der Kindertagespflege ist die Eignung der Tagespflegeperson durch die Prüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung gewährleistet. „Die Potenziale, die in der Kindertagespflege für das Gelingen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die unter Dreijährigen liegen, sind in Baden-Württemberg noch nicht ausgereizt. Die Kindertagespflege eröffnet für Eltern eine hohe zeitliche Flexibilität, ist räumlich flexibel sowie variabel in der Größe von Kleinstgruppen, was für Familien im ländlichen Raum besonders wichtig und attraktiv ist“, betonte Hansjörg Böhringer, Vorstandvorsitzender der Liga der freien Wohlfahrtspflege.

Standortfaktor Kinderbetreuung: Der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen wird durch die tatsächliche Nachfrage bestimmt und nicht durch eine festgelegte Quote. Im Flächenland Baden-Württemberg sind deshalb sowohl für den Ländlichen Raum, als auch für Großstädte pragmatische Lösungen erforderlich. Durch die nachvollziehbaren Betreuungswünsche der Eltern sehen sich einerseits die Ballungsräume Erwartungen gegenüber, in nicht unerheblichem Maße über den originären örtlichen Bedarf hinaus Plätze für die Kleinkindbetreuung zu schaffen und zu betreiben. Auf der anderen Seite haben die Wohnsitzgemeinden in ländlichen Regionen ebenfalls mit erheblichen finanziellen Mitteln ein entsprechendes Platzangebot vor Ort geschaffen. Schwierige Bedarfsprognosen sowie eine schwankende Auslastung des vorhandenen Angebotes sind die Folge. Daher gilt es, die Spezifika des Ländlichen Raums wie auch von Ballungsräumen jeweils genau und möglichst gemeinsam im Blick zu haben. Flexible und innovative Ansätze können so beispielsweise auch mit interkommunalen Absprachen gefunden werden. Die Zusammenarbeit kann zusätzliche Optionen und Handlungsperspektiven bei der Kinderbetreuung und der Umsetzung des Rechtsanspruchs eröffnen.

 „Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung, den Eltern ein gutes Betreuungsangebot zu bieten. Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind flexible Lösungen gefragt, die jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen dürfen.“ betonte die Staatssekretärin von Wartenberg abschließend.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (Waldemar Herzog * PR-KM-BW)

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