26. Juni 2020

700.000 Besucher im Feenweltchen der Feengrotten

Dreizehn Jahre nach der Eröffnung konnte am Donnerstag, dem 25. Juni 2020, bereits der 700.000ste Besucher im Abenteuerwald Feenweltchen begrüßt werden. Die Geschäftsführerin der Saalfelder Feengrotten, Frau Yvonne Wagner (Foto-rechts), empfing Familie Bayer aus der Schweiz.

Der ehemalige Thüringer Andreas Bayer besucht momentan mit seiner Frau Katja und der dreijährigen Tochter Hanna den Opa Lutz in der früheren Heimat Schleiz.

Vor 15 Jahren besuchten die Erwachsenen bereits schon einmal die Saalfelder Feengrotten und waren erstaunt, was sich in den letzten Jahren alles verändert hat und freuten sich besonders über eine Jubiläums-Urkunde und einen Präsentkorb.

„Der 700.000ste Besucher ist ein wunderbares Zeichen für die Attraktivität unseres Feenweltchens.“ erläutert Frau Wagner. „Die Rückmeldungen der Besucher zeigen, dass sich die Anderswelt immer größerer Beliebtheit erfreut und unsere jährlichen Erweiterungen sehr gut angenommen und auch mit Freude erwartet werden.

Wimmelbuch zu den Feengrotten

In den Feengrotten wimmelt’s. Nicht nur, weil zahlreiche Gäste das Schaubergwerk, das Grottoneum und das Feenweltchen besuchen. Sondern auch, weil es die Erlebniswelt Feengrotten jetzt im Wimmelbuch zu entdecken gibt.

Die Geschäftsführerin der Saalfelder Feengrotten Yvonne Wagner (links) freut sich zusammen mit der Autorin Scarlett Spangenberg  (rechts) über das gelungen Buch

Eben ist im Erfurter Sutton-Verlag, das Buch „Die Feengrotten wimmeln“ erschienen. Autorin Scarlett Spangenberg zeigt schon auf dem Titelbild, was im Buch zu erwarten ist: ausgelassene Trolle, zauberhafte Feen, lustige Wald- und Wiesentiere und fröhliche Ferngrottenbesucher, welche die Attraktionen des Feengrottenparks über und unter Tage erkunden. http://www.positiv-wagelfilm.de/html/die_feengrotten_wimmeln__.html

Ob Taschenlampenführung, Hochzeit im Märchendom, Wasserkunst, Goldwaschen, Feenfest, Grottenadvent oder Mittsommer in der Anderswelt – alles findet sich im Wimmelbuch wieder. Und immer sind gleich nebenan Fuchs und Hase, Vogel und Schmetterling, Gnom und Elfe mit dabei.

Die kleinen Wimmelfiguren zeigen Charakter, sprühen vor Schabernack und schwärmen durch detailverliebte, fantasievolle 16 Seiten im Großformat. 

Erhältlich in der Tourist-Information Saalfeld, Markt 6, an den Feengrotten und online unter www.saalfeld-tourismus.de/shop/souvenirs.

Gastronomie und Beherbergung im Feengrottenpark

Seit der Wiedereröffnung der Erlebniswelt Feengrotten Ende April dieses Jahres wurde auch die Grottenschenke im oberen Teil des Feengrottenparks mit neuem Leben erfüllt.

In dem bereits 1914 errichteten Gebäude wurde ein gemütlicher Cafébetrieb eingerichtet. Neben leckeren, im Haus selbstgebackenen Kuchen können sich Urlaubsgäste und Einheimische täglich auf Kaffee- und Eisspezialitäten freuen.

Aufgrund der hohen Nachfrage bietet die Saalfelder Feengrotten sofort wieder ihre Beherbergungsmöglichkeiten im Quellenhaus an. So stehen drei liebevoll eingerichtete Doppelzimmer (Feen-, Elfen- und Trollzimmer) und eine gemütliche Ferienwohnung zur Verfügung.

Sommerferien-Programm

Die Sommerferien stehen unmittelbar vor der Tür. Im Juli und August 2020 hat die Erlebniswelt Feengrotten ihr Programm deutlich erweitert.

So finden täglich drei Kinderführungen durch die Schaugrotten für 4 bis 9-Jährige statt.

Der Abenteuerwald Feenweltchen ist in den Sommermonaten bis 21:00 Uhr geöffnet.

Jeden Mittwoch, Freitag und Samstag lädt die Fee um 13:00 Uhr zu einem Feenomenalen Ausflug ein.

Neu sind in diesem Jahr die Feenzauber-Touren. Gemeinsam mit der Fee geht es um 19:30 Uhr mit Taschenlampen durch den dämmernden, magisch beleuchteten Wald.

Für Kinder bis 9 Jahre bietet sich auch ein Aufenthalt im Heilstollen an. Bei einer „Gesunden Stunde“ kann man die wohltuende Atmosphäre unter Tage nutzen und die Zeit mit seinem Kind ganz intensiv genießen.

Wer mehr über die heimische Flora und Fauna erfahren möchte, kann an einer Ferienwanderung durch den Stadtwald mit dem Förster teilnehmen. Bei den Touren am 21. Juli und 11. August lernen Familien mit viel Spiel und Spaß die heimischen Pflanzen und Tiere kennen. Mit dem Revierförster entdecken sie ab 14:00 Uhr die Geheimnisse des Waldes und werden zu echten Naturexperten.

Interessantes über die geflügelten Säugetiere der Nacht erfahren Familien bei den Fledermausnächten am 11. Juli, 25. Juli und 15. August. Nach einem kleinen Vortrag über in Thüringen vorkommende Fledermausarten und ihre Lebensweise beginnt zur Dämmerung, eine etwa einstündige Exkursion entlang der Fledermausroute im Stadtwald. Mit Detektoren kann man die kleinen Nachtaktiven belauschen und mit ein wenig Glück auch zu Gesicht bekommen.

Informationen und Voranmeldungen: Kundenservice Saalfelder Feengrotten * Feenfon 03671- 55040 *Email:  kundenservice@feengrotten.de *   Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird für alle Angebote eine Reservierung empfohlen.

Weitere Informationen bei: Saalfelder feengrotten und Tourismus GmbH * Feengrottenweg 2 * 07318 Saalfeld an der Saale * Telefon 03671-55040 * Telefax 03671-550540 *Email: info@feengrotten.de Intgernet: www.feengrotten.de

Text und Foto POSITIV-MEDIEN (PR-Feengrotten * Waldemar Herzog)

Baden-Württemberg beteiligt sich am kommunalen Solidarpakt 2020

Stuttgart: Zur weiteren Unterstützung der Gemeinden, Städte und Kreise im Land will sich die Landesregierung am kommunalen Solidarpakt 2020 beteiligen. Das haben Finanzministerin Edith Sitzmann und Innenminister Thomas Strobl in einer Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) mit Vertreterinnen und Vertretern von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden am Dienstagabend, den 23. Juni 2020, vorgeschlagen.

Im Rahmen dieses Solidarpakts wird der Bund ausgefallene Gewerbesteuerein-nahmen zur Hälfte kompensieren. Das hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch, den 24. Juni2020, beschlossen. Die zweite Hälfte übernehmen die jeweiligen Länder. Nach der Steuerschätzung vom Mai müssen die Kommunen in Baden-Württemberg 2020 gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2019 mit einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um 1,88 Milliarden Euro rechnen.

Auch wenn nach den heutigen Beschlüssen der Bundesregierung der Bund sich nur mit 840 Millionen Euro an den Mindereinnahmen unserer Kommunen beteiligen wird, will das Land den verbleibenden Betrag von 1040 Millionen Euro kompensieren.

Das sind uns unsere Kommunen wert“, sagten Sitzmann und Strobl übereinstimmend. Beide werden den Vorschlag in der Haushaltskommission der Koalition und im Ministerrat einbringen.

Die Finanzministerin (Foto-links) sagte: „Nur gemeinsam werden Bund, Länder und Kommunen die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie meistern!“

Der Innenminister (Foto-Linls) erklärt: „Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe - gerade in der höchst schwierigen Situation der Corona-Pandemie. Die Corona-Krise stellt uns alle, stellt alle staatliche Ebenen vor große Herausforderungen. Kommunen in Baden-Württemberg zu kompensieren, ist wichtig und richtig und deshalb gilt´s glasklar: Wir lassen die Kommunen nicht alleine.“

Die Mitglieder der GFK beraten derzeit über Finanzhilfen des Landes an Gemeinden, Städte und Landkreise aufgrund der Corona-Pandemie. Für das erste Halbjahr 2020 hat das Land über den kommunalen Finanzausgleich bei den Abschlagszahlungen bereits 517 Millionen Euro mehr an die Kommunen zur Liquiditätssicherung überwiesen als nach der aktuellen Steuerschätzung vorgesehen wäre.

Weiterer Information: Mit rund 40 Prozent stammt der größte Teil der kommunalen Einnahmen aus Steuern. Dazu gehören eigene Steuern wie die Gewerbe- und die Grundsteuer, hinzu kommen Gemeinschaftssteuern wie die Einkommensteuer. Knapp 40 % der Einnahmen fließen als Finanzzuweisungen vor allem nach dem Finanzausgleichsgesetz. Etwa 20 % kommen etwa aus Gebühren und Beiträgen.  nicht

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-STMBW *Waldemar Herzog)

Die neuen Corona-verordnungen für Baden-Württembergg

Stuttgart: Für die einzelnen Bereiche gilt folgendes:

Sport: Künftig gelten vereinfachte Regeln für den Sport. Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist. Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten.

Ab dem 1. Juli 2020 sollen auch im Breitensport Wettkämpfe mit Körperkontakt möglich sein. Dabei dürfen maximal 100 Sportler teilnehmen und maximal 100 Zuschauer. Bei fester Sitzordnung und im Vorhinein festgelegtem Veranstaltungsprogramm sind maximal 250 Zuschauer zulässig. Diese Regel soll bis Ende Juli gelten, ab August dürfen dann bis zu 500 Sportler teilnehmen und bis zu 500 Zuschauer dabei sein.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: In den Pflegeeinrichtungen sollen künftig die Besuchszeiten nicht mehr begrenzt werden. Die Zahl der Besucher bleibt allerdings beschränkt: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen. Weiterhin gelten grundsätzlich Mindestabstand und Maskenpflicht.

Auch die Einschränkungen in der Tages- und Nachtpflege sollen deutlich gelockert werden, ebenso bei Unterstützungsangeboten im Alltag oder ehrenamtlicher Initiativen in der Pflege. Damit soll jeweils ein „geschützter“ Regelbetrieb ermöglicht werden. Es gelten aber weiterhin Einschränkungen aufgrund der Schutz- und Hygienebestimmungen. Für den Bereich der Krankenhäuser gibt es keine Änderungen.

Erstaufnahme-Schutzverordnung: In den Erstaufnahmen des Landes soll eine Verbreitung des Virus weiterhin verhindert werden. Auch negativ getestete Neuzugänge werden 14 Tage getrennt von den anderen Bewohnern untergebracht, um die Inkubationszeit abzuwarten, bevor eine Zusammenlegung erfolgt. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund infizierter Neuankömmlinge eine Verbreitung des Virus in den Einrichtungen erfolgt.

Musik- und Jugendkunstschulen: Auch hier werden die Regeln vereinfacht. Bei Gruppenunterricht wird die maximale Gruppengröße auf 20 Teilnehmer beschränkt. Bei Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten gilt ein einheitlicher 2-Meter-Mindestabstand als maßgebliches Kriterium. Beim Unterricht von Blasmusikinstrumenten gelten weitere spezielle Regelungen. Die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten sind weiterhin zwingend zu beachten.

Bäder und Saunen: Die Verordnung regelt sowohl den Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern, Thermal- und Spaßbädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang als auch den Betrieb von Saunen. Neben der Anzahl der zugelassenen Personen oder dem Zugang zu den Becken bzw. Saunen regelt die Verordnung die erforderlichen Infektions- und Hygienemaßnahmen. Schwimmkurse und Schwimmunterricht dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen bis maximal 20 Personen erfolgen. In Saunen sind Aufgüsse sowie Dampfbäder und Warmlufträume weiterhin untersagt.

Reisebusse: Die Verordnung regelt den Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr und für Fernbusse. Sie ist für die Betreiber, das Fahrpersonal und die Fahrgäste gültig. Neben der Vorgabe, wann ein Gast befördert wird und die Mitarbeiter Gäste befördern dürfen, fordert die Verordnung ein Hygienekonzept von den Anbietern und gibt eine klare Sitzplatzzuweisung vor.

Die neuen Einzelverordnungen gelten, sobald sie die jeweils zuständigen Ministerien notverkündet haben. Insgesamt 14 Einzelverordnungen der Ressorts werden aufgehoben aufgrund der Neuordnung der Corona-Verordnungen.

Beherbergungsverbot: Künftig ist die Beherbergung von Gästen untersagt, wenn sie aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen kommen. Maßgeblich ist dabei, ob die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100.000 Einwohner höher als 50 war.

Das Beherbergungsverbot bezieht sich auf Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie auf vergleichbare Einrichtungen. Ausnahmen gelten für diejenigen Personen, die mit ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso sind Ausnahmen möglich, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar ein-gegrenzt werden kann.

Das Beherbergungsverbot gilt, sobald die Verordnung vom Sozial- und vom Wirtschaftsministerium notverkündet wird.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-STMBW *Waldemar Herzog)

Neues aus der Wilhelma

Neue Stute aus Berlin ergänzt Grévy-Zebra-Herde

Aller guten Dinge sind vier: Seit kurzem bilden die Grévy-Zebras der Wilhelma in Stuttgart wieder ein Quartett. Nach einigen Tagen Quarantäne lebt Kianga jetzt auf der Afrika-Savanne im Zoologisch-Botanischen Garten und gewöhnt sich langsam in die Gruppe der anderen Stuten ein. Doch für Zugezogene ist aller Anfang schwer. Während das alteingesessene Trio oft zusammensteht, sieht man den Neuling aus dem Tierpark Berlin noch meist vereinzelt.

Unsere Fotos zeigen: Bilder 1-2 * Noch steht Stute Kianga (vorne) als Neuling meist getrennt von der Gruppe. * Bild 3: Die Grévy-Zebra-Stute Kianga ist aus dem Tierpark Berlin gekommen.  * Bild 4: Die Stuten Gabora, Milly und Lady sind oft zusammen anzutreffen.

„Grévy-Zebras leben in der Natur in lockeren Verbänden. Es gibt Stutengruppen und Hengstherden. Manche Hengste bleiben auch Einzelgänger“, sagt Ulrike Rademacher, die Kuratorin für die Huftiere der Wilhelma. „Es gibt Anzeichen, dass Grévy-Zebras unter Zoobedingungen auch paarweise Freundschaften ausbilden. Deshalb setzen wir für eine möglichst harmonische Haltung auf eine gerade Zahl von Tieren. Die vier Stuten werden sich bald arrangieren.“ 2019 hatte sich der Bestand auf drei Stuten verringert, weil die älteste wegen altersbedingter Leiden mit 24 Jahren eingeschläfert werden musste.

Die Anlage, die sie sich mit Dorcas-Gazellen und Säbelantilopen teilen, bietet genug Platz, dass die Zebras sich bei Bedarf aus dem Weg gehen können – und das nutzen sie bisher noch. „Die ranghöchste Stute Gabora ist daran interessiert, gegenüber der Neuen die Hierarchie in der kleinen Herde klarzustellen. Der Rang regelt zum Beispiel das Anrecht auf die besten Liegeplätze, Futterstellen und Schattenbereiche“, so Rademacher. „Kianga sucht manchmal die Nähe zu den anderen beiden. Milly und Lady sind nicht abweisend und paktieren nicht gegen sie, aber Gabora jagt die Neue hin und wieder durch die Anlage. Das wird einige Male zu beobachten sein, bis das Verhältnis geklärt ist.“ Mit 14 ist Kianga zwei Jahre jünger als Gabora, die 2013 ebenfalls aus Berlin nach Stuttgart gekommen ist. In der Hauptstadt lebte die allerdings im Berliner Zoo, deshalb kennen sich die beiden nicht von früher. Da Kianga ein ruhiger Typ ist, dürfte die bisherige Chefin Gabora wohl die Oberhand behalten und der Neuling sich einordnen.

Die Wilhelma hat von dem Koordinator des Erhaltungszuchtprogramms der europäischen Zoos (EEP) eine Empfehlung erhalten, mit ihren Grévys zu züchten. Deshalb soll im Herbst ein Hengst hinzukommen, so dass ab 2021 wieder auf Nachwuchs zu hoffen ist. Zuletzt hatte es 2017 zwei Fohlen in der Wilhelma gegeben: Lisbeth, die Tochter von Gabora, und Theo, der Sohn von Milly, sind 2019 weitergezogen in den Zoo Zürich beziehungsweise die Réserve de Africaine in Sigean nahe der französischen Mittelmeerküste bei Béziers.

Die Art der Grévy-Zebras, wie sie die Wilhelma hält, ist nach dem früheren Staatspräsidenten von Frankreich Jules Grévy benannt. Es sind die größten Zebras und haben das dichteste Streifenmuster. Sie kommen nur in Halbwüsten in Südäthiopien und Nordkenia vor und gelten als stark gefährdet. Ihr Bestand brach seit den 1970er Jahren in erster Linie durch Wilderei um mehr als 80 Prozent ein. Dank effektiver Schutzprogramme hat er sich wieder auf rund 3000 Tiere erholt. Die Wilhelma unterstützt seit 2005 ein Projekt vor Ort, das vor allem auf die Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung setzt, um Mensch-Tier-Konflikte zu verringern. Zoos haben inzwischen eine Reservepopulation von gut 500 Grévy-Zebras aufgebaut.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-Wilhelma * Waldemar Herzog)