Das Landeskabinett hat angesichts dessen auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Wiedervermietungsprämie zu verlängern. Sie wäre andernfalls Ende des Jahres ausgelaufen. Zugleich soll die Maßnahme um weitere Anreize ergänzt werden, sodass eine Art Prämienkatalog entsteht.
Laut den Eckpunkten, die das Kabinett heute beschlossen hat, strebt das Land zusätzliche Prämien in folgenden weiteren Bereichen an:
1. Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum: Es soll ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden, die Vermittlung oder den Tausch von passgenauem Wohnraum je nach Lebensphase konkret zu unterstützen, zum Beispiel mit Hilfe von Tauschbörsen.
2. Belebung der Innenstädte durch das Wohnen: Es sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, die dazu beitragen, dass Eigentümer Wohnraum in teilweise leerstehenden Gebäuden (zum Beispiel leerstehende Läden im Erdgeschoss) oder auf untergenutzten Grundstücken schaffen oder aktivieren.
3. Bessere Nutzung der Potenziale von Einfamilienhaus-Gebieten: Mit Prämien will das Land die Kommunen dabei unterstützen, gegenüber Eigentümern den Um- oder Ausbau ihres Einfamilienhauses anzuregen und in die Umsetzung zu bringen. Dies kann ein barrierefreier Umbau sein oder die Teilung des Hauses in mehrere Wohneinheiten.
Die Prämien in den genannten Bereichen sollen im kommenden Jahr nach und nach eingeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Mittel des Kompetenz-Zentrums Wohnen als Teil des Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW. Es ist vorgesehen, für die kommenden Jahre ein Fördervolumen von rund einer Million Euro einzusetzen.
Die konkrete Ausgestaltung sowie die Höhe der zusätzlichen Prämien soll in enger Abstimmung mit den Kommunen festgelegt werden. „So können wir sicherstellen, dass die Prämien nachgefragt werden und die gewünschte Wirkung entfalten“, so Ministerin Razavi.
Bei der Wiedervermietungsprämie zahlt das Land pro reaktivierter Wohnung bis zu 2.000 € an die Kommunen, die das Geld in der Regel an die beteiligten Vermieter weiterreichen. „Das ist ganz bewusst keine große Summe. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, in dem Bereich tätig zu werden“, so Razavi. „Unser Eindruck ist: Die zurückgewonnenen 60 Wohnungen sind erst der Anfang, da ist noch einiges an Potenzial da. Die Prämie nimmt nach einer Phase des Aufbaus und einer Phase des Bekanntmachens jetzt erst so richtig Fahrt auf.“
„Die Vorteile solcher Prämienmodelle sind: Die Förderung erfolgt unbürokratisch, flexibel und schnell – und wird gerade deshalb von den Kommunen gerne nach-gefragt“, so Ministerpräsident Kretschmann. „Der Erfolg der Wiedervermietungs-Prämie zeigt, dass man auch mit vergleichsweise wenig Geld viel erreichen kann.“
Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-STMBW * Waldemar Herzog)
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