30. Mai 2021

Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zu

Stuttgart: Der Bundesrat hat am Freitag, den 28. Mai 2021, dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, kurz: FISG) zugestimmt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den Wirecard-Fall. Es soll dazu beitragen, die Bilanzkontrolle zu stärken. Zugleich wird die Abschlussprüfung weiter reguliert, um korrekte Rechnungslegungen von Unternehmen sicherzustellen.

„Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität ist ein erster Schritt, um Vertrauen in unseren Finanzplatz zurückzugewinnen“, sagte Baden-Württembergs Finanz-minister Dr. Danyal Bayaz (Foto-rechts) in Berlin. „Doch der Weg, den wir vor uns haben, ist noch lang. Das Ansehen unserer Kontrollbehörden hat massiv gelitten. Deshalb dürfen wir uns nicht auf dem Gesetz ausruhen. Die BaFin hat harte Arbeit vor sich - und wir als Politik müssen sie mit guter Gesetzgebung unterstützen.“

Der Minister wies darauf hin, dass erst in den Beratungen im Bundestag wichtige Verschärfungen erreicht wurden, welche die Bundesregierung zunächst nicht vorgesehen hatte. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hatte im ersten Beratungsdurchgang im Bundesrat Verschärfungen bei Wirtschaftsprüfung und staatlicher Bilanzkontrolle gefordert. Unternehmen müssen künftig bei der Erteilung von Prüfmandaten an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch schärfere Regeln einhalten. Die Fristen, nach denen ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen muss (Rotation) wurden weiter verkürzt und um eine interne Rotation in den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ergänzt. Unternehmen sind noch stärker in der Pflicht, Prüfung und Beratung zu trennen.

Das staatliche Bilanzkontrollverfahren liegt in Zukunft allein in der Hand der BaFin. Nach bisherigem Recht prüften sowohl die BaFin, als auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. „Die Bundesregierung wollte diese Doppelstruktur und mit ihr die organisierte Unverantwortlichkeit erhalten. Erst die Beratungen in Bundestag und Bundesrat führten dazu, dass wir nun ein Verfahren aus einer Hand haben“, so Bayaz. Dafür erhält die BaFin mehr Kontroll- und Duschgriffsrecht gegenüber Unternehmen. Das FISG sieht außerdem eine verschärfte zivil-rechtliche Haftung des Abschlussprüfers vor.

Nach der Zustimmung des Bundesrats kann das Finanzmarktintegrationsstärkungsgesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-FM-BW * Waldemar Herzog)

Württemberger Sommerweine gehen mit den Weinhoheiten auf Reisen

Weinsberg: Im Rahmen einer Sonderverkostung der Landesweinprämierung zeichnete der Weinbauverband Württemberg (WVW) die besten Sommerweine 2021 aus. Württembergs Weinhoheiten informieren über die Sieger und begleiten Weininteressierte digital in den Sommerurlaub.

Bei warmen Temperaturen ein gutes Gläschen Wein auf der Terrasse mit Freunden: Die Sehnsucht vieler Weininteressierter ist groß. Während die derzeitige Großwetterlage weiterhin eher an die Herbstmonate erinnert, verkostete eine Expertenjury in einer Sonderverkostung der Landesweinprämierung die besten Weine für den bevorstehenden Sommer.

Zwei Weine erreichen die Auszeichnung Großes Gold: Mit der höchstmöglichen Punktzahl wurden ein Weißwein und ein Blanc de Noir aus dem aktuellen Jahrgang 2020 ausgezeichnet. Der filigrane Grauburgunder QbA trocken der Weingärtner Cleebronn-Güglingen e.G. (Cleebronn) überzeugte durch seine Frische und seinem Aromenspiel. Beim fruchtig ausgebauten Lemberger Blanc de Noir der Weinkellerei Hohenlohe e.G. (Bretzfeld-Adolzfurt) hoben die Prüfer besonders die Harmonie zwischen der angenehmen Süße und der dezent wahrnehmbaren Säure hervor. Zwei ideale Weine für die bevorstehenden warmen Sommerabende.

33 Weine erhalten die Goldmedaille: Insgesamt 10 Betriebe erhielten Goldmedaillen. Jeweils sieben Auszeichnungen erreichten die Heuchelberg Weingärtner e.G. (Schwaigern) und die Weingärtner Cleebronn-Güglingen e.G.. Fünf Goldmedaillen gingen nach Brackenheim zur Stromberg-Zabergäu e.G., vier Prämierungen erhielt die Weinkellerei Hohenlohe e.G.. Zwei Weine der Genossenschaftskellerei Heilbronn e.G. (Heilbronn), der Privatkellerei Rolf Willy (Nordheim), des Weinguts Sonnenhof (Vaihingen/Enz) und der Winzer vom Weinsberger Tal e.G. (Löwenstein) wurden von den Juroren als ideale Sommerweine gewürdigt. Jeweils eine Goldmedaille erhielt die Privatkellerei Eberbach-Schäfer (Lauffen a.N.) und das Weingut Manfred Katzer (Hohenhaslach).

Über die Landesweinprämierung: Bei der Landesweinprämierung werden jährlich qualitativ hochwertige Weine und Sekte aus dem Weinbaugebiet Württemberg verkostet. Zur Teilnahme können sich natürliche und juristische Personen aus dem Bereich des Weinbaus, der Weingärtnergenossenschaften und des Handels anmelden. Alle Erzeugnisse werden von einer Jury von jeweils vier fachkundigen Prüfern verkostet. Die Weine oder Sekte werden verdeckt nach dem „5-Punkte-Schema“ probiert und bewertet. Die erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 5.

Ausgezeichnete Erzeugnisse erkennen Verbraucher unter anderem anhand der Preismünzen (Medaillen) auf den Flaschen. Am Ende eines Prüfungsjahres werden anhand der erzielten Prämierungen Ehrenpreise des Weinbauverbandes Württemberg und der Staatsehrenpreis des Landes Baden-Württemberg verliehen. An themenbezogenen Sonderverkostungen (u.a. Festtagsweine, Junge Württemberger, Sommerweine) werden Weine verkostet, die bestimmte Verbrauchererwartungen erfüllen. Bei den Sommerweinverkostungen sind nur Weine mit moderatem Alkoholgehalt bis maximal 12,5 % vol. zugelassen.

Mehr über die Gewinner: „Unsere Württemberger Weinhoheiten werden Sie in den kommenden Wochen auf eine digitale Weinreise begleiten und Ihnen die ausgezeichneten Weine vorstellen. Packen Sie bereits heute Ihren Koffer und „liken“ Sie die Social-Media Kanäle (Instagram und Facebook) der Weinhoheiten. Neben spannenden Geschichten und Informationen können Sie regelmäßig ausgewählte Sommerweine gewinnen.“ verkündet der WVW.

Die Prämierungsbroschüre aus dem vergangenen Prämierungsjahr findet man online: www.weinbauverband-wuerttemberg.de Rubrik: LANDESPRAEMIERUNG.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-WVW * Waldemar Herzog)

Beim Stadtradeln mitmachen und Preise gewinnen

Villingen-Schwenningen: Vom 1. Juli bis 21. Juli 2021 ist es soweit! Villingen-Schwenningen nimmt zum zweiten Mal an der Aktion STADTRADELN teil.

Schon über 450 Personen in 64 Teams haben sich angemeldet und treten drei Wochen lang kräftig in die Pedale, um möglichst viele Kilometer CO2-frei mit dem Rad oder Pedelec zurückzulegen.

Beim diesem Wettbewerb geht es um Spaß am Fahrradfahren und viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Alle Fahrten wie beispielsweise Freizeit-, Einkaufs- oder Arbeitswege, werden gezählt. Anmelden kann man sich unter www.stadtradeln.de/villingen-schwenningen

„Wer mitmacht, tut nicht nur was Gutes für die eigene Gesundheit und das Klima, sondern kann dank unserer großzügigen Sponsoren auch tolle Preise gewinnen“, wirbt Mobilitätsbeauftragter Ansgar Kundinger für die Aktion. Wieder mit dabei sind: FahrradCenter Singer, die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, die Stadtwerke VS, Sport Weiß, Tour, die Wild Wings, die Schwenninger Krankenkasse, der Vogtshof Tannheim sowie die Wirtschaft und Tourismus VS GmbH und das Amt für Kultur.

Die diesjährigen Hauptpreise stammen vom FahrradCenter Singer: Drei Einkaufsgutscheine im Wert von 500 €, 250 € und 100 €. Praktisches Zubehör rund um das Fahrrad, Einkaufsgutscheine, Einkaufstaschen/Sporttaschen/Rucksäcke, Picknick-Decken, Sitzplatztickets für ein Spiel der Wild Wings, Eis für die besten Schüler und Gutscheine für die Spielzeit werden von den weiteren Sponsoren gestellt.

Unser Foto zeigt: Villingen-Schwenningen hat aufgrund der Auszeichnung „Bester Newcomer 2020“ verschiedene Preise gewonnen, die von den Teilnehmern ergattert werden können.

Die Gewinnerkategorien werden im Verlauf der Aktion STADTRADLEN festgelegt, wobei wieder jeder Teilnehmer die Chance auf einen Gewinn hat. Selbst einen Hauptpreis kann jeder Teilnehmer erlangen, dafür muss der zugehörige Wert mindestens in Kilometer erradelt werden. Beispiel: Wer den 250 € Gutschein gewinnen möchte, muss mindestens 250 km gefahren sein.

Kontakt/Informationen: Ansgar Kundinger * Mobilitätsbeauftragter * Telefon: 07721-822665 oder Email: villingen-schwenningen@stadtradeln.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-VS * Waldemar Herzog)

Das Straßenbahnmuseum in Stuttgart öffnet wieder seine Pforten

Stuttgart: Das beliebte Stuttgarter Straßenbahnmuseum in Stuttgart-Bad Cannstatt öffnet ab Sonntag, 6. Juni 2021, wieder seine Pforten.

Die neuen Öffnungstage sind: Sonntag von 10 bis 18 Uhr, Montag bis Mittwoch von 10 bis 16 Uhr. Der Zutritt ist nur mit einem tagesaktuellen negativen Test, einem vollständigen Impfnachweis oder mit einem Genesenen-Nachweis möglich. Ein Selbsttest genügt nicht, es braucht eine Bescheinigung durch eine offizielle Teststation. Im unmittelbaren Umkreis des Museums gibt es ausreichend Testzentren, auch an Sonntagen. Vollständig Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.

Sonntags an den Öffnungstagen des Museums verkehrt auch die meterspurige Straßenbahn-Zubringerlinie 23 vom Charlottenplatz und Schlossplatz direkt ins Straßenbahnmuseum. Sie fährt weiter wieder durch die Innenstadt zur Ruhbank. Es werden ältere Fahrzeuge eingesetzt. Es gilt ein besonderer Tarif, Fahrscheine gibt es beim Schaffner. Es gibt kombinierte Tickets für Fahrt und Eintritt ins Museum. Auch in den Zügen und an den Haltestellen der Zubringerlinie gelten die Abstands- und Hygieneregeln wie in allen Fahrzeugen der SSB, insbesondere muss eine medizinische Maske getragen werden.

Das Museum ist außerdem gut erreichbar mit den Stadtbahnlinien U1, U2 und U13 bis Bad Cannstatt Wilhelmsplatz, mit Regionalexpress oder S-Bahn bis Bahnhof Bad Cannstatt.

Hinweis: Der Zutritt ins Museum ist nur mit der Dokumentation der Kontaktdaten der Besucher*innen möglich. Dies kann analog oder digital erfolgen, etwa über entsprechende Apps. Auch im Museum und auf dem Museumsgelände muss eine medizinische Maske getragen werden. Die üblichen Abstands- und Hygiene-Regeln sind weiterhin einzuhalten. Bei großem Andrang sind Einlassbeschränkungen möglich, ebenso kurzfristige Änderungen bei den Verhaltensregeln und Auflagen vor Ort.

Weitere Informationen: www.ssb-ag.de/erleben/strassenbahnmuseum-stuttgart

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-SSB * A.Rosar * Waldemar Herzog)