14.02.2022

Wie geht´s weiter nach dem Abi?

Villingen-Schwenningen: Das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen bietet in Zusammenarbeit mit der Universität Konstanz eine Informationsveranstaltung für zukünftige Studierende an.

Viele angehende Abiturienten stellen sich die Frage: Wie geht es weiter nach meinem Abi? Studium ja, aber was? Wo und wie muss ich mich bewerben? Ulrike Leitner ist Studienberaterin der Uni Konstanz. Sie bietet mit der Veranstaltung am 17. Februar 2022 einen Wegweiser im Labyrinth der Studienangebote. Die Referentin klärt alle Fragen rund ums Studieren, gibt Tipps zur Recherche und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren an Hochschulen. Frau Leitner stellt auch die Universität Konstanz mit ihren vielfältigen Studienmöglichkeiten vor und steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 17. Februar 2022, um 17 Uhr online statt. Wer die Gelegenheit nutzen will, sich umfassend, unverbindlich und aus erster Hand zu informieren, kann sich per E-Mail anmelden (bitte bis spätestens 16. Februar): rottweil-villingen-schwenningen.biz@arbeitsagentur.de Der Zugangslink zur Veranstaltung wird nach der Anmeldung zugesendet.

Text und Foto: POSITI-MEDIEN (PR-VS-AR-BiZ * Waldemar Herzog)

Musical ALADDIN feiert seine 500. Show in Stuttgart

Stuttgart: Disneys Musical ALADDIN, das seit 2019 (mit Unterbrechungen) im Stuttgarter Stage Apollo Theater Musicalfans begeistert, konnte am 5. Februar 2022 bereits seine 500. Show feiern.

Das farbenprächtige Musicalspektakel mit der Magie aus 1001 Nacht hat bereits Generationen verzaubert. Spektakuläre Bühneneffekte wie zum Beispiel der legendäre fliegende Teppich, opulente Kostüme, traumhafte Kulissen und die herausragenden Darstellerinnen und Darsteller faszinieren Jung und Alt. Die energiegeladene Musik stammt von Oscar-Preisträger Alan Menken.

Erzählt wird die Geschichte des Straßenjungen Aladdin, dem der in der Wunderlampe gefangene Flaschengeist Dschinni hilft, das Herz der schönen Prinzessin Jasmin zu gewinnen.

ALADDIN kann bezogen auf 500 Spieltage bei Cast, Maske, Kostüm sowie Licht- und Pyrotechnik beindruckende Zahlen vorweisen: Die Perücken wurden inzwischen insgesamt 24.000 mal und die Bärte 12.500 mal gewechselt. Allein für die Szene, in der Aladdin als Prinz Ali in den Palast des Sultans einzieht, braucht es 59 mal sekundenschnelle Kostümwechsel, also insgesamt 29.500. Zudem wurden 64.000 einzelne Luftschlangen wurden ins Publikum geschossen, was eine Gesamtlänge von 96 km ergibt. Insgesamt gab es pro Show 36 spektakuläre Effekte, was im Ganzen die eindrucksvolle Zahl von 18.000 magischen Einzeleffekten bedeutet.

Unser Foto zeigt: Rafael van der Maarel (Babkak), Mae Ann Jorolan (Prinzessin Jasmin), Maximilian Mann (Flaschengeist Dschinni), Gonzales Campos Lopez (Aladdin)

Mae Ann Jorolan, die seit der Wiederaufnahme von ALADDIN am 2. November 2021 in Stuttgart in der  Hauptrolle der Prinzessin Jasmin zu erleben ist, wurde auf den Philippinen geboren und wuchs in der Schweiz auf.

ALADDIN wird im Stage Apollo Theater Stuttgart noch bis Januar 2023 gespielt. Tickets: www.stage-entertainment-de  

Text und Foto: Positiv-Medien ( Diana Rasch * Waldemar Herzog)

Rettungskarte - Schnelle Hilfe im Falle eines Unfalls

Stuttgart: Moderne Autos haben viele Systeme, die bei einem Unfall Verletzungen möglichst vermeiden oder die Schwere der Verletzung reduzieren. Ausgerechnet diese Schutzsysteme können bei einem Rettungseinsatz zur Gefahr werden, wenn sie beschädigt werden. Rettungskräfte müssen schnell und genau wissen, auf was sie achten müssen, um eine Person aus dem Auto zu befreien. Eine Rettungskarte, die den Aufbau des Autos aufzeigt und hinter der Sonnenblende im Fahrzeug platziert wird, ist dafür ein großer Helfer, erklärt der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, anlässlich des morgigen Notruftags.

Die Rettungskarte ist ein Schaubild vom Auto, auf der alle rettungsrelevanten Informationen eingezeichnet sind, wie zum Beispiel, wo sich Airbags, Gurtstraffer oder Tanks und Batterien befinden. Moderne Autos haben zudem eine sehr stabile Karosserie, die sich nur an bestimmten Stellen aufschneiden lässt. Bei E-Autos und Hybriden kommt dazu, dass möglicherweise Hochvoltkomponenten abgeschaltet werden müssen. Wo all diese Stellen liegen, zeigt eine Rettungskarte.

Auch wenn es aktuell keine Pflicht für das Mitführen einer Rettungskarte gibt, empfiehlt dies der ACE und setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass über eine Gesetzesänderung die Herausgabe des Fahrzeugscheins zukünftig mit der Rettungskarte verbunden wird. Hintergrund: Die Rettungskräfte können nicht immer ohne Probleme die Rettungskarte selbst anfordern. Doch was, wenn jede Sekunde zählt?

Der ACE rät, zur Sicherheit eine eigene Rettungskarte im Auto zu verwahren. Sie muss hinter der Sonnenblende über dem Fahrersitz platziert werden. Das ist internationaler Standard und allen Rettungskräften bekannt. Unbedingt die Skizze farbig ausdrucken, damit sie von den Rettungskräften innerhalb von Sekunden erfasst werden kann. Wichtig ist zudem, einen Aufkleber mit Hinweis auf die Rettungskarte an der Windschutzscheibe, der auf der Fahrerseite oben links anzubringen ist.

Der ACE stellt diesen Hinweis-Aufkleber seinen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Per E-Mail unter info@ace.de oder per Telefon über 0711-530336677 kann dieser angefordert werden. Hinweise für die passende Rettungskarte zum eigenen Modell gibt es zudem für alle auf der Homepage des ACE unter Sicherheitstipps

Der ACE Auto Club Europa kümmert sich seit 1965 um alle mobilen Menschen, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind.Internet www.ace.de * Email: info@ace.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-ACE.* Waldemar Herzog)

Kreisverkehr

Wer hat Vorrang im Kreisverkehr?

Im Kreisverkehr gelten besondere Vorfahrtsregeln, erinnern die Unfallsach-verständigen von DEKRA. So ist zu beachten, dass querende Fußgänger am Kreisverkehr Vorrang vor ausfahrenden Fahrzeugen haben. Der Grund: laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich beim Ausfahren von Fahrzeugen um einen Abbiegevorgang. Führt um den Kreisverkehr ein Radweg herum, hat dies zur Folge, dass auch querende Radfahrende Vorfahrt haben – genauso wie die Fahrzeuge im Kreis. Das gilt aber nicht, wenn an der Zufahrt des Radweges zum Kreisverkehr das Schild „Vorfahrt beachten“ (Z. 205) steht. Fußgänger sollten wissen, dass sie am Kreisverkehr auf dem Fußgängerweg bleiben müssen und es nicht erlaubt ist, den Kreisverkehr in der Diagonalen zu überqueren. Weiter sind am Kreisverkehr die speziellen Blinkregeln zu beachten: Beim Ausfahren besteht die Pflicht zu Blinken, beim Einfahren darf nicht geblinkt werden.  

Ausfahren aus einem Grundstück

Erhöhte Vorsicht gefragt

Schlechte Sicht, passierende Fußgänger und Durchgangsverkehr – wer aus einem Grundstück auf die Fahrbahn fährt, muss gut aufpassen, damit es nicht kracht. Die Straßenverkehrsordnung hat für diese heikle Situation klare Regeln aufgestellt: Ausfahrende haben sich grundsätzlich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Bei schwierigen Sichtverhältnissen sind sie gar verpflichtet, sich vorsichtig in die Ausfahrt hineinzutasten oder sich einweisen zu lassen, erinnert Andreas Schäuble, Unfallsachverständiger bei DEKRA. Darüber hinaus ist die Absicht in den Verkehr einzufahren, „rechtzeitig und deutlich“ durch Blinken anzuzeigen.

Die gleichen Regeln gelten auch, wenn aus einem verkehrsberuhigten Bereich, aus einer Fußgängerzone auf die Fahrbahn gefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren wird. In all diesen Situationen wird von den Fahrenden größte Vorsicht erwartet, weil sie in den fließenden Verkehr einfahren. Sie müssen nicht nur Fußgänger auf dem Gehweg passieren lassen, sondern auch Radfahrer auf dem Radweg und den Verkehr auf der Fahrbahn.

Auch die Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite haben Vorrang. Kommt es zu einem Unfall, sind in der Regel die Einfahrenden zumindest teilweise schuld, sofern sie nicht das Gegenteil beweisen können. Das kann selbst dann gelten, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhalten. Zum Beispiel, wenn Radfahrende den Gehweg benutzen oder den Radweg in der falschen Richtung befahren.

Je nach Umständen sprechen Gerichte den Radfahrenden in diesen Fällen teils eine Mitschuld zu, die Höhe variiert jedoch von Fall zu Fall stark. Dennoch heißt dies, dass jederzeit auch damit zu rechnen ist, dass andere sich verkehrswidrig verhalten könnten. Die amtliche Statistik erfasst Unfälle beim Ein- und Anfahren zusammen mit jenen beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Fehlverhalten in diesen Situationen zählt zu den häufigsten Ursachen von Unfällen mit Personenschaden. Laut Statistischem Bundesamt waren es im Jahr 2019 über 56.000 Fälle – mehr als das Nichtbeachten der Vorfahrt, zu geringer Abstand oder zu schnelles Fahren. DEKRA Infogeblinkt werden.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-DEKRA* Waldemar Herzog)