08. Februar 2019

Super-Event im Golden Nugget Saloon

Stuttgart: Es ist schon etwas Besonderes, was der CWC monatlich so an Western-Konzerten auf die Beine, sprich Bühne, bringt.

Im vollbesetzten Golden Nugget Saloon des Vereins erlebten am Mittwoch, den 6. Februar 2019, die begeisterten Zuschauer ein Event der besonderen Klasse.

 

Das Duo „Daniel T. Coates“ brachte mit seinen musikalischen Künsten das Publikum fast zur „Raserei“. Ein Konzert dieser Art, hatte der Stadtteil Stammheim bisher noch nie erlebt.

Unser Foto zeigt: Der Bassist Gabor (links) und Daniel T. Coates (rechts) mit seiner Gitarre sind das Superteam der Westernmusik

Daniel T. Coates aus Pennsylvania (USA) hat sein „good old Germany“ nicht mehr losgelassen und so tourt er landauf und landab nicht nur durch Deutschland, sondern mit über 200 Shows in ganz Europa. Seine Musik ist eine Gratwanderung zwischen Roots-Rock, Country, Rockabilly & Folk.

Aber nicht nur seine musikalische Präsentation ist unerreichbar, er ist auch ein sensationeller Unterhalter und begeistert sein Publikum mit seinen wunderschönen Erzählungen. Einen ähnlich souveränen Sänger, Gitarristen und Entertainer muss man lange suchen. Egal, ob man Country mag oder nicht – bei ihm fängt irgendwann jeder an, mit dem Fuß zu wippen und er ist immer ein Garant für einen stimmungsvollen Abend, der jedem Spaß bringt.

Wer diesen musikalischen Abend nicht miterlebt hat, hat wirklich eines der schönsten Erlebnisse versäumt und so kann man in Stammheim mit derlei Darbietungen wieder sagen: „Stammheim – ganz oben!“ – Dank dem CWC.

Das nächste CWV-Western-Event ist am Mittwoch, den 06. März 2019, ab 20:00 Uhr Im Golden Nugget Saloon des Country & Western Club e.V. * Stuttgart-Stammheim * Münchinger Straße 90 * Internet: www.cwc-stammheim.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-CWC * Waldemar Herzog)

Eine Win-Win-Situation für die Branche

Böblingen: Schöne Blumen, kostbare Vasen und spannende Fahrerlebnisse: Die vier aktuellen Premium Partner der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) haben nicht nur hochwertige Angebote für die Gestaltung emotionaler Reiseerlebnisse zu bieten. Mit attraktiven Sonderkonditionen helfen sie den gbk-Mitgliedern auch beim Sparen.

Unser Foto zeigt: Eine Gruppenreise zu den Premium Partnern der gbk ist ein Gewinn für Busreiseveranstalter und ihre Kunden.

Heilbronn lädt zur Verkostung edler Tropfen ein, die an den Hängen des Neckars reifen. Der Fluss kann mit dem Tretboot oder Kanu erkundet werden. Und während der Bundesgartenschau präsentiert sich Heilbronn in diesem Jahr auf einer Fläche von 40 Hektar als blühende Blumenstadt. Bei der Buchung eines gruppentouristischen Programmes bekommen gbk-Mitglieder zwei Freiplätze und einen Gutschein im Wert von 25 € für den nächsten Besuch in der württembergischen Weinstadt.

Die Insel Mainau punktet zu jeder Jahreszeit mit ihrer Blütenpracht. Das Palmen- und Schmetterlingshaus beeindruckt die Besucher auch an kalten und nassen Tagen mit einer Vielfalt an Fauna und Flora. Auf eine gebuchte Führung bekommen gbk-Mitglieder einen Rabatt in Höhe von 25 % und jeder Besuch der Blumeninsel wird mit zwei Gruppenkarten belohnt.

Neben der größten Vase aus Porzellan können die Besucher der Leuchtenburg auch die kleinste Kaffeekanne der Welt bewundern. Im Anschluss an den Besuch des Burgensembles in Thüringen, dessen Geschichte 1000 Jahre zurückreicht, bekommen gbk-Mitglieder pro Reisebus fünf Freikarten.

Außer einem historischen Rückblick auf die Geschichte der Mobilität vermittelt die Autostadt Wolfsburg auch Einblicke in die Fahrzeugtechnik der Zukunft – mit interaktiven Ausstellungen und spannenden Fahrerlebnissen. Im Automobilmuseum entdecken die Besucher die Modelle von mehr als 60 verschiedenen Herstellern. Bei jeder Gruppenbuchung erhalten gbk-Mitglieder eine einstündige Übersichtsführung gratis dazu.

„Die Kooperation zwischen Busreiseveranstaltern und touristischen Leistungsträgern in der gbk ist für beide Seiten eine Win-Win-Situation“, betont Martin Becker. „Und die attraktiven Sonderkonditionen unserer neuen Premium Partner belegen den Mehrwert einer gbk-Mitgliedschaft für Busunternehmer“, betont der gbk- Geschäftsführer.

Weitere Infos unter: * Dornierstraße 3 *71034 Böblingen * Telefon 07031-623169 *   www.buskomfort.de * Email: info@buskomfort.de

Die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) ist ein Verband mit Sitz in Böblingen, dem bundesweit rund 500 qualitätsbewusste Busreiseveranstalter angehören. Seit mehr als 40 Jahren klassifiziert die gbk hochwertige Reisebusse auf der Grundlage von Kriterien, deren Einhaltung regelmäßig von unabhängigen Prüfern überwacht wird, mit dem RAL Gütezeichen Buskomfort.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-GbK * Waldemar Herzog)

Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in Stuttgart

Stuttgart: Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Baden-Württembergs Fritz Kuhn (Foto-rechts) hatte am 5. Februar 2019 den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz (Foto-mitte), im Rathaus Stuttgart empfangen.

Nach einem Vier-Augen-Gespräch trug sich der Minister anschließend ins Goldene Buch der Stadt ein. „Ein guter Tag in Stuttgart“, befand Scholz, der an der Landeshauptstadt die berühmten Unternehmen, den guten Wein und das gute Essen schätzt. Und natürlich den Umstand, dass die Stadt im Kernhaushalt schuldenfrei ist.

Olaf Scholz war anlässlich des Neujahrsempfangs der SPD-Fraktion des Gemeinderats in Stuttgart zu Gast, bei dem auch OB Fritz Kuhn ein Grußwort gesprochen hatte.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( Pressedienst Stadt Stuttgart * Waldemar Herzog)

Sicherheitsgurt bleibt Lebensretter Nr. 1

Electronic Stability Control, Notbremsassistent, Spurverlassenswarner und Spurhaltesystem. In unsere Fahrzeuge ziehen immer mehr aktive Assistenzsysteme ein, die das Fahren sicherer machen. Dies darf aber über eines nicht hinwegtäuschen: „Kommt es zu einem Unfall, ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes noch immer die wichtigste Maßnahme, um die Verletzungsrisiken möglichst gering zu halten, und zwar in allen Fahrzeugklassen“, erinnert Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA.

„Moderne Schutzsysteme wie Gurt, Gurtstraffer und Airbag können nur im Zusammenspiel den optimalen Schutz der Fahrzeuginsassen entfalten“, sagt die Unfallexpertin. „Für die nicht angegurteten Insassen ist der Airbag nahezu wirkungslos. Unter Umständen kann sie der Luftsack sogar gefährden. Immerhin entfaltet sich der Airbag mit rund 200 km/h.“ Ein weiteres Risiko liegt darin, dass sich der ungesicherte Insasse infolge der Aufprallwucht des Airbags unkontrolliert bewegt und mit dem Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe kollidiert.

Ritter warnt auch vor der Fehleinschätzung, man könne sich bei einem Unfall mit den Händen abstützen: „Bereits bei geringen Aufprallgeschwindigkeiten treten Kräfte auf, die ein Mensch nicht auffangen kann. Bei einer Kollision mit 14 km/h gegen eine Mauer zum Beispiel entsprechen die Aufprallkräfte bereits dem Achtfachen des Körpergewichts.“ Auch bei Fahrzeugüberschlägen verringert der Gurt die Verletzungsgefahr erheblich. Ungesicherte Insassen werden leichter aus dem Fahrzeug geschleudert und sind einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt als angegurtete Personen.

Nicht weniger wichtig ist der Griff zum Gurt auf den Rücksitzen. Wer sich hier nicht anschnallt, muss bei einem Aufprall mit deutlich schwereren Verletzungen rechnen als angegurtet. Im Ernstfall kann ein nicht gesicherter Mitfahrer auf der Rückbank auch zu einer großen Gefahr für die vorn Sitzenden werden. „Der Sicherheitsgurt ist der Lebensretter Nummer 1 im Auto“, betont Ritter. Damit er immer optimal funktioniert, ist darauf zu achten, dass er nicht verdreht ist, dicht am Oberkörper anliegt und die Höhe richtig eingestellt ist. Hinten sollten die Rücksitzlehnen fest eingerastet und die Gurte und Schlösser offen zugänglich sein. 

Blinkender Bus: Schritttempo auch für Gegenverkehr

Hält ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) am Bus vorbeifahren, erinnern die Unfallexperten von DEKRA. Außerdem ist dabei auf genügend Abstand zu achten, denn Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden. Was viele nicht wissen: Diese Regel gilt auch für den Gegenverkehr. Das heißt: Auch Autofahrer, die dem blinkenden Bus an einer Haltestelle entgegenkommen, müssen jederzeit anhalten können, wenn ein Fußgänger am Bus die Straße quert. Im Unterschied dazu besteht für andere Fahrzeuge ein grundsätzliches Überholverbot, wenn sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert. Der Grund: In dieser Situation müssen Autofahrer damit rechnen, dass verspätete Buspassagiere noch schnell die Straße überqueren.

Nach der Party für den Führerschein „alles vorbei“

Die Sachverständigen von DEKRA warnen Autofahrer vor Alkoholfahrten in der Faschingszeit. „Wer unbeschwert feiern will, sollte sein Fahrzeug besser in der Garage lassen und auf die Öffentlichen oder das Taxi umsteigen“, empfiehlt Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei DEKRA. Gerade in der Faschingszeit kontrolliert die Polizei verstärkt, um Alkoholfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Wer die Promillegrenze ignoriert, dem droht, dass nach der Party auch für den Führerschein alles vorbei ist.

Ergibt der Alko-Test mehr als 0,5 Promille, muss schon beim ersten Verstoß mit 500 Euro Geldbuße, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Nicht ohne Grund kennt der Gesetzgeber hier kein Pardon: Bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko für Autofahrer um das Doppelte, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille um mehr als das Zehnfache.

Aber auch ein „Bierchen in Ehren“ kann schon zu viel sein. Fällt der Fahrer mit 0,3 Promille durch ein erheblich unsicheres Fahrverhalten auf oder ‚baut‘ er gar einen Unfall, ist er seinen Schein für mindestens sechs Monate los, zudem droht eine empfindliche Geldstrafe. Ein Unfallfahrer ab 0,3 Promille wird vom Gesetz als Straftäter behandelt, dem bis zu fünf Jahre Führerscheinentzug, der Verlust des Versicherungsschutzes und eine saftige Geldstrafe im Bereich von mindestens einem Monatsgehalt drohen.

Noch niedriger liegt die Schwelle für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, denn für sie gilt die strikte 0,0 Promille-Grenze. Bei diesen Personen kann schon ein Gläschen zum Verhängnis werden. Konsequenzen sind ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Häufig wird auch der Restalkohol unterschätzt. Der menschliche Körper baut in einer Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. Wer 1,5 Promille hat, braucht somit 10 bis 15Stunden, um wieder nüchtern zu werden. „Es gibt definitiv kein Wundermittel, um Alkohol schneller abzubauen“, betont Wagner. „Zwar fühlt man sich nach einer Tasse Kaffee frischer, der Einfluss auf die Höhe des Alkoholspiegels ist aber unbedeutend.“

Grippemittel können Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen 

Wenn die Nase trieft, der Kopf brummt und die Glieder schmerzen, sorgt oft der Griff zu einem Grippemittel für Linderung. „Ich warne aber davor, sich unter dem Einfluss von Grippemitteln unbedacht hinters Steuer zu setzen, denn viele Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen“, sagt Dr.med. Siegfried Drescher, Pharmakologe und Arbeitsmediziner bei DEKRA.

Selbst viele nicht verschreibungspflichtige Grippemittel können das Reaktionsvermögen und die Konzentration herabsetzen, schläfrig machen oder wie Alkohol wirken – und damit darüber entscheiden, ob es zum Unfall kommt oder nicht. „Der in vielen Erkältungsmitteln und Hustenstillern enthaltene Wirkstoff Codein zum Beispiel kann durch seine beruhigende Wirkung das Reaktionsvermögen erheblich verändern“, so der Mediziner.

„Selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann das die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und das Bedienen von Maschinen beeinträchtigen.“ „Selbst bei scheinbar unbedenklichen Grippemitteln ist es für Autofahrer unerlässlich, sich im Beipackzettel oder direkt beim Arzt oder Apotheker über die Nebenwirkungen des Präparats zu informieren. Falls ein Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinflusst, ist das im Beipackzettel angegeben“, sagt Dr. Drescher. Ein schwer kalkulierbares Risiko geht zudem von möglichen Wechselwirkungen der Grippemittel mit anderen Medikamenten aus. „Die eingenommenen Arzneimittel können sich wechselseitig verstärken oder abschwächen – ein Risiko im Straßenverkehr wie für die eigene Gesundheit“, warnt der Mediziner. „Holen Sie in solchen Fällen den Rat Ihres Arztes ein, fragen Sie nach unbedenklichen Alternativen und beachten die empfohlene Dosierung.“ Auf keinen Fall sollte Alkohol in Kombination mit Medikamenten eingenommen werden, da dies zu unkalkulierbaren Wechselwirkungen kommen kann.

Autofahrer müssen auch die mögliche Langzeitwirkung von beruhigenden oder schlaffördernden Wirkstoffen berücksichtigen, die häufig in antiallergisch wirksamen Medikamenten (Antihistamininka) sowie in Schlafmitteln oder Antidepressiva enthalten sind. Sie können vor allem zu Beginn der Therapie noch am nächsten Morgen zu Benommenheit, Schwindel oder verzögerten Reaktionen führen.

Weitere Informationen: DEKRA e.V. * Handwerkerstraße 15 * 70565 Stuttgart * Telefon 0711-711.7861-2122 * www.dekra.de   * info@dekra.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-Dekra * Waldemar Herzog)