13. Mai 2020

Gesundheit hat oberste Priorität

Empfehlungen bei Wiederaufnahme des Busreise-  und Gelegenheitsverkehrs

Böblingen: Derzeit gibt es in Deutschland rund 3.600 private Busunternehmen. Davon sind im Gelegenheitsverkehr rund 3.400 tätig. Diese kleinen und mittleren Unternehmen betreiben rund 9.000 Busse ausschließlich im Gelegenheitsverkehr und somit ist der Bustourismus mit etwa 81 Millionen Fahrgäste und 14,3 Milliarden Euro im Jahr ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit steigender Tendenz in Deutschland.

Die Welt erleben derzeit eine beispiellose Krise durch die Coronavirus-Pandemie. Im Zuge erster Lockerungen im Tourismussegment sind Busse eine geeignete Alternative zum Individualverkehr.

Für die privaten bustouristischen Unternehmen hat die Gesundheit ihrer Fahrgäste und Busfahrerinnen oberste Priorität. Daher sollen die folgenden Vorkehrungen getroffen werden, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

In den Bussen der deutschen Omnibusunternehmen gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die das Robert-Koch-Institut (rki.de) für alle Lebensbereiche ausgegeben hat. Das betrifft auch das empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden. Die deutschen Busunternehmen haben zusätzliche Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreich zu bekämpfen:

Ausstattung/Vorkehrungen im Bus: Intensivierung der Reinigungsleistungen. Nach jeder Reisegruppe. Besonders kritische Stellen werden mit Desinfektionsmittel gereinigt. Hierzu gehören: Kontaktstellen wie Haltegriffe und Knöpfe, Armlehnen, Kopfteile.

* Sofern das WC geöffnet ist, gibt es in der Toilette Desinfektionsmittel.

* Nach Feststellung eines Corona-Verdachtsfalls innerhalb einer Reisegruppe wird das Verkehrsmittel (in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden) teilweise oder vollständig desinfiziert.

Zusätzlich wird den Fahrgästen und dem Personal im Bus Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Auf eine erhöhte Luftzirkulation in den Fahrzeugen ist zu achten. Luftzirkulation sorgt für eine Reduktion der Virenlast und damit für eine Senkung des Ansteckungsrisikos. Für einen regelmäßigen Luftaustausch im Fahrzeug werden vermehrt Pausen eingelegt.

Schutz der Busfahrer*innen: Ausrüstung der Fahrerinnen mit Schutzequipment (Masken, Handschuhe).

Ein Mund-Nasen-Schutz ist für jede Busfahrerin/jeden Busfahrer während der gesamten Reise verpflichtend, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann.

Die erste Sitzreihe hinter Fahrer*in und Reiseleiter*in bleibt frei.

Beim Ausgeben von Getränken und Snacks im Bus muss die Reiseleitung Einweghandschuhe und Mundschutz tragen. Es dürfen nur verpackte Snacks angeboten und ausgegeben werden.

Schutz der Reisegäste: Zum Ein- und Aussteigen der Reisegäste tragen diese einen Mund-Nasen-Schutz. Die Reisegäste und das Personal müssen während der gesamten Reise einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten, auch beim Ein- und Aussteigen. Die hierzu erstellten Ablaufpläne sind zu befolgen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Gäste einen Mundschutz tragen.

* Reisebusunternehmen haben in ihren Fahrzeugen ausreichend Masken vorrätig, die an Kunden ohne eigenen Mund-Nasen-Schutz ausgegeben werden können.

* Reisegepäck wird nur vom Busfahrer in den Gepäckraum verstaut.

* Das Abstandsgebot wird durch die Zuweisung fester Sitzplätze und die gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Bus im Rahmen der Möglichkeiten und solange die Auslastung des Fahrzeuges dies zulässt gewahrt.

* Der Ein- und Ausstieg erfolgt nach einem strikten Muster:

* Geplanter Ein- und Ausstieg vorn für das Erreichen der vorderen Sitzplätze bis zum Mitteleinstieg.

* Geplanter Ein- und Ausstieg hinten für das Erreichen der hinteren Sitzplätze bis zum Heck des Busses.

* Zusammen mit Hotels/Gaststätten werden vor Reisebeginn zusätzlich Sitzkonzepte und weitere Hygienemaßnahmen besprochen.

* Um Infektionsketten ggf. nachvollziehbar zu machen, erhalten Kunden bei Reiseende ein Informationsschreiben mit dem Hinweis, dass der Reiseveranstalter unverzüglich bei auftretenden Grippesymptomen darüber in Kenntnis zu setzen ist, um die übrigen Reiseteilnehmer zu informieren.

Verhaltensvorschriften - Fahrgäste und Busfahrerinnen:

Anweisung zur Einhaltung der Hygienevorschriften:

* Tragen eines Mundschutzes, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann

* Einhaltung der Husten- & Niesetikette

* Regelmäßige Desinfektion der Hände – bei jedem Einstieg in den Bus

* Vermeidung von Berührungen mit anderen Fahrgästen/Busfahrerin

Aufklärung der Fahrgäste über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften:

* vor Reisebeginn bzw. bei der Buchung einer Reise wird der Gast über die Verhaltensregeln während der gesamten Reise aufgeklärt

* im Bus erfolgt vor Abfahrt eine Durchsage des Busfahrers

* mittels Aushängen im Bus wird zusätzlich auf die Verhaltensregeln hingewiesen

Fester Prozess im Umgang mit COVID-19-Verdachtsfällen: Isolierung des betroffenen Fahrgastes – jeglicher Kontakt zu anderen Fahrgästen und zum Fahrpersonal muss vermieden werden.

Kontaktaufnahme zum Busunternehmen und zur Bundespolizei, die die weiteren Schritte mit dem Busfahrer und Unternehmen abspricht

Reisen führen nur in die Regionen, Länder und Einrichtungen, die seitens der Behörden freigegeben sind.

Text und Foto POSITIV-MEDIEN (PR-GBK * Waldemar Herzog)

Beteiligungsfonds für den Mittelstand

Stuttgart: Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Dienstag, den 12. Mai 2020,  ein Rahmenkonzept für einen baden-württembergischen Beteiligungsfonds auf den Weg gebracht. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, um diese kreditwürdig zu machen, auch zukünftig deren Liquidität zu er-möglichen und deren Fortbestand somit über die Krise hinaus zu sichern. Das Land führt dazu den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein und ergänzt damit andere Programme sinnvoll.

„Wir investieren 1 Milliarde EURO in den Beteiligungsfonds, um unsere Volkswirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu erhalten und unser industrielles Ökosystem mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen passgenau zu unterstützen“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links).

„Für eine erfolgreiche Perspektive des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg müssen wir bereits heute daran denken, wie es nach der Krise weitergeht. Es gilt, unseren Mittelstand gut durch diese schwierige Phase zu bringen und ihm auch darüber hinaus den Rücken zu stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können. Ich bin überzeugt, dass der Beteiligungsfonds dafür das richtige Instrument ist. Mit dem Fonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen nachhaltig zu stützen. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise“, erklärte Wirtschaftsministerin Baden-Württembergs.

„Damit schließen wir eine wesentliche Förderlücke des Bundes, der mit seinem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vor allem größere Unternehmen in den Blick nimmt. Gerade für das Mittelstandsland Baden-Württemberg ist das eine enorm wichtige Maßnahme. Denn so können wir unsere kleinen und mittleren Unternehmen im Anschluss an die Liquiditätshilfen stabilisieren und Arbeitsplätze sichern.“ erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (links).

„In der baden-württembergischen Wirtschaft gibt es Betriebe, an deren Produktivität extrem viel hängt. Wenn diese Unternehmen wegen der Corona-Krise ausfallen, stocken Lieferketten, können andere Unternehmen schwanken oder Regionen finanziell straucheln. Wir schaffen mit dem Beteiligungsfonds Instrumente, mit denen wir solche Unternehmen beim Durchstarten kräftig anschieben können. Wir helfen, wenn die eigene Kraft dafür nicht mehr reicht. Ich hoffe, dass wir diese Instrumente möglichst selten einsetzen müssen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (links).

Die Instrumente des Beteiligungsfonds umfassen Maßnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen wird 800.000 € betragen.

Der Beteiligungsfonds ist kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise stabiler zu machen.

Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.

Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz haben. Ein Argument kann auch sein, dass es sich um einen wichtigen Arbeitgeber in einem strukturschwachen Raum handelt und es durch eine Insolvenz erheblich negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gibt.

Um den Beteiligungsfonds umsetzen zu können, wird das Land eine Zuführung in ein Sondervermögen vornehmen, das sich aus der Rücklage für Haushaltsrisiken finanziert. Die Einrichtung des Fonds wird insbesondere wegen der Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-STM-BW * Waldemar Herzog)

Vorsicht bei Ein- und Ausfahren - Busse schwenken aus

Kinder - Vorsicht an Bushaltestellen

Der Bus ist zwar eines der sichersten Verkehrsmittel für Schülerinnen und Schüler. Dennoch werden in Deutschland jedes Jahr nahezu 5.000 Schulkinder beim Busfahren verletzt: entweder im Bus, beim Ein- und Aussteigen, beim Warten an der Haltestelle oder beim Überqueren der Fahrbahn, so die Zahlen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Um Kinder als die schwächsten und unerfahrensten Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen, setzt DEKRA einen Schulungsbus ein, um anschaulich zu machen, worauf beim Busfahren geachtet werden muss. Hier einige wichtige Hinweise:

Warten, bis der Bus abgefahren ist: Die wichtigste Regel rund um den Bus lautet: Nie vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen. Ganz wichtig ist es, zu warten, bis der Bus abgefahren ist. Dann sieht man wirklich, ob die Fahrbahn frei ist und ohne Risiko überquert werden kann. Rechtzeitig von zuhause losgehen. Damit gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen, sollte man für den Weg zum Bus immer genug Zeit einplanen. Wer spät kommt, ist versucht, noch schnell über die Straße zu rennen, ohne auf den Verkehr zu achten. Viele bringen sich damit in Gefahr.

Ein Meter Abstand: An der Bushaltestelle ist Vorsicht angesagt. Hier darf nicht gerannt, getobt oder geschubst werden. Beim Warten zum Bordstein mindestens einen Meter Abstand halten. Busse schwenken beim Ein- und Ausfahren etwas aus und könnten Personen erfassen, die zu dicht am Rand stehen. Manche Haltestellen sind mit Absperrgittern abgesichert. Hier müssen auch Ungeduldige hinter dem Gitter warten, damit sie nicht zwischen Gitter und Bus eingeklemmt werden können.

Zuerst aussteigen lassen: Wenn der Bus hält, gilt: Erst aussteigen lassen, und danach erst einsteigen. So geht es schneller und sicherer. Auch drängeln ist nicht die feine Art. Dies führt leicht zum Stolpern oder sogar zum Sturz.

Im Bus gut festhalten: Wer im Bus keinen Sitzplatz ergattert, muss sich während der Fahrt immer gut festhalten. Schulranzen dürfen nicht im Gang abgestellt werden, sonst können sie leicht zur Stolperfalle werden.

Kinderspielplätze mit neue Sicherheitsvorschriften

Spielplatzbetreiber müssen am Ball bleiben

Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Kinder wieder hinaus auf die Spielplätze. Damit sich Kinder dort gefahrlos austoben können, müssen die Betreiber strenge Sicherheitsvorschriften beachten. Was die Sache nicht einfacher macht: Die dabei einzuhaltenden Regelungen sind ständigen Änderungen unterworfen.

So haben sich Ende 2019 die Anforderungen an Karussells und Wippgeräte geändert. Aber auch andere Teile der Spielplatznorm wurden überarbeitet. So wurden beispielsweise Bodentrampoline, die sich bei Kindern großer Beliebtheit erfreuen, in der Norm ergänzt, betont Romuald Barysch, Fachgebietsverantwortlicher für Spielplatzprüfungen bei „Dekra“.

Diese Geräte unterliegen der europaweit gültigen Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176), deren Vorgaben vom Betreiber eingehalten werden müssen. „Es ist nicht immer einfach, im Gesetzes- und Normendschungel den Überblick zu behalten. Die Verantwortlichen bei Städten, Gemeinden, kirchlichen Einrichtungen und Wohnungsgesellschaften haben aber die Möglichkeit, das Know-how unserer Sachverständigen anzuzapfen“, sagt Barysch.

Nehmen Spielplatzbetreiber oder Gerätehersteller die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen auf die leichte Schulter, können sie in Haftung genommen werden. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch mit den Paragraphen 823 ff, in denen die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist. Daneben greifen bei Spielplätzen sowie bei Spielräumen in Kindergärten und Schulen verschiedene DIN-Normen, wie etwa die DIN EN 1176, die zum Ziel hat, ernsthaften Gefährdungen vorzubeugen. Die Sachverständigen von „Dekra“ erinnern daran, dass die DIN-Norm EN 1176 für Spielplätze drei Arten von Inspektionen vorschreibt. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle, bei der es um das Erkennen offensichtlicher Gefahren geht, ist alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle erforderlich, bei der die Stabilität und der Betrieb von Geräten überprüft wird. Darüber hinaus ist eine jährliche Hauptinspektion vorgesehen, bei der die allgemeine Betriebssicherheit der Geräte beurteilt wird. Hierzu werden häufig externe Sachverständige eingeschaltet.

Warnweste immer griffbereit

Warnwesten in Reichweite des Fahrers aufbewahren

Autofahrer sollten die Warnweste im Auto immer griffbereit halten, damit sie im Ernstfall schnell vom Fahrersitz aus zu erreichen ist, erinnern die Sachverständigen von „Dekra“. Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz, im Seitenfach der Tür oder in der Tasche auf der Rückseite des Beifahrersitzes aufbewahrt werden und nicht im Kofferraum. In Deutschland ist es, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern vorgeschrieben,  pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitzuführen. „Dekra“ empfiehlt für jeden Insassen eine Weste. Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Bei einer Panne oder Unfall sollte der Fahrer die Weste beim Verlassen des Fahrzeuges tragen, damit er vom nachfolgenden Verkehr leichter zu erkennen ist. Bei Fehlen der Warnweste im Fahrzeug kann es ein Knöllchen in Höhe von 15 Euro geben. Wer eine Weste kauft, sollte darauf achten, dass sie der EU-Norm EN ISO 20471:2013 entspricht.

Laut Norm besteht sie aus fluoreszierendem Material in den Signalfarben Gelb, Orange oder Rot-Orange und verfügt über einen Reflexstreifen auf der Vorder- und Rückseite, so dass sie von allen Seiten gut sichtbar ist.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-Dekra * Waldemar Herzog)