In den Bussen der deutschen Omnibusunternehmen gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die das Robert-Koch-Institut (rki.de) für alle Lebensbereiche ausgegeben hat. Das betrifft auch das empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden. Die deutschen Busunternehmen haben zusätzliche Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreich zu bekämpfen:
Ausstattung/Vorkehrungen im Bus: Intensivierung der Reinigungsleistungen. Nach jeder Reisegruppe. Besonders kritische Stellen werden mit Desinfektionsmittel gereinigt. Hierzu gehören: Kontaktstellen wie Haltegriffe und Knöpfe, Armlehnen, Kopfteile.
* Sofern das WC geöffnet ist, gibt es in der Toilette Desinfektionsmittel.
* Nach Feststellung eines Corona-Verdachtsfalls innerhalb einer Reisegruppe wird das Verkehrsmittel (in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden) teilweise oder vollständig desinfiziert.
Zusätzlich wird den Fahrgästen und dem Personal im Bus Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Auf eine erhöhte Luftzirkulation in den Fahrzeugen ist zu achten. Luftzirkulation sorgt für eine Reduktion der Virenlast und damit für eine Senkung des Ansteckungsrisikos. Für einen regelmäßigen Luftaustausch im Fahrzeug werden vermehrt Pausen eingelegt.
Schutz der Busfahrer*innen: Ausrüstung der Fahrerinnen mit Schutzequipment (Masken, Handschuhe).
Ein Mund-Nasen-Schutz ist für jede Busfahrerin/jeden Busfahrer während der gesamten Reise verpflichtend, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann.
Die erste Sitzreihe hinter Fahrer*in und Reiseleiter*in bleibt frei.
Beim Ausgeben von Getränken und Snacks im Bus muss die Reiseleitung Einweghandschuhe und Mundschutz tragen. Es dürfen nur verpackte Snacks angeboten und ausgegeben werden.
Schutz der Reisegäste: Zum Ein- und Aussteigen der Reisegäste tragen diese einen Mund-Nasen-Schutz. Die Reisegäste und das Personal müssen während der gesamten Reise einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten, auch beim Ein- und Aussteigen. Die hierzu erstellten Ablaufpläne sind zu befolgen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Gäste einen Mundschutz tragen.
* Reisebusunternehmen haben in ihren Fahrzeugen ausreichend Masken vorrätig, die an Kunden ohne eigenen Mund-Nasen-Schutz ausgegeben werden können.
* Reisegepäck wird nur vom Busfahrer in den Gepäckraum verstaut.
* Das Abstandsgebot wird durch die Zuweisung fester Sitzplätze und die gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Bus im Rahmen der Möglichkeiten und solange die Auslastung des Fahrzeuges dies zulässt gewahrt.
* Der Ein- und Ausstieg erfolgt nach einem strikten Muster:
* Geplanter Ein- und Ausstieg vorn für das Erreichen der vorderen Sitzplätze bis zum Mitteleinstieg.
* Geplanter Ein- und Ausstieg hinten für das Erreichen der hinteren Sitzplätze bis zum Heck des Busses.
* Zusammen mit Hotels/Gaststätten werden vor Reisebeginn zusätzlich Sitzkonzepte und weitere Hygienemaßnahmen besprochen.
* Um Infektionsketten ggf. nachvollziehbar zu machen, erhalten Kunden bei Reiseende ein Informationsschreiben mit dem Hinweis, dass der Reiseveranstalter unverzüglich bei auftretenden Grippesymptomen darüber in Kenntnis zu setzen ist, um die übrigen Reiseteilnehmer zu informieren.
Verhaltensvorschriften - Fahrgäste und Busfahrerinnen:
Anweisung zur Einhaltung der Hygienevorschriften:
* Tragen eines Mundschutzes, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann
* Einhaltung der Husten- & Niesetikette
* Regelmäßige Desinfektion der Hände – bei jedem Einstieg in den Bus
* Vermeidung von Berührungen mit anderen Fahrgästen/Busfahrerin
Aufklärung der Fahrgäste über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften:
* vor Reisebeginn bzw. bei der Buchung einer Reise wird der Gast über die Verhaltensregeln während der gesamten Reise aufgeklärt
* im Bus erfolgt vor Abfahrt eine Durchsage des Busfahrers
* mittels Aushängen im Bus wird zusätzlich auf die Verhaltensregeln hingewiesen
Fester Prozess im Umgang mit COVID-19-Verdachtsfällen: Isolierung des betroffenen Fahrgastes – jeglicher Kontakt zu anderen Fahrgästen und zum Fahrpersonal muss vermieden werden.
Kontaktaufnahme zum Busunternehmen und zur Bundespolizei, die die weiteren Schritte mit dem Busfahrer und Unternehmen abspricht
Reisen führen nur in die Regionen, Länder und Einrichtungen, die seitens der Behörden freigegeben sind.
Text und Foto POSITIV-MEDIEN (PR-GBK * Waldemar Herzog)
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