08.August 2020

Videobotschaft zur Erinnerung an die „Charta der Heimatvertriebenen“ in Stuttgart

Stuttgart: Es war sonst immer eine Feierstunde, in der die Union der Vertriebenen und Flüchtlinge und der Bund der Vertriebenen auf dem Stuttgarter Schlossplatz an die Unterzeichnung der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ am 5.August 1950 in Stuttgart erinnerte.

Doch ausgerechnet in diesem Jahr, wo sich dieses historische Ereignis zum 70.mal jährt, lässt die Corona-Pandemie eine feierliche Veranstaltung nicht zu, weshalb sich die Veranstalter dazu entschlossen, mit einer Videobotschaft an die Unterzeichnung und Verkündung der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen zu erinnern.

Zum Dreh am Neuen Schloss in Stuttgart, hatte sich eine kleine Runde zusammengefunden, zu der neben der Kreisvorsitzenden der Union der Vertriebenen und Flüchtlinge, Stadträtin Iris Ripsam, auch der Schatzmeister des Bundes der Vertriebenen und Vorsitzende der Sing-, Tanz- und Spielkreise in Baden-Württemberg, Reinhold Frank, der Landtagsabgeordnete Konrad Epple,  Alt-Stadträtin Bärbel Häring sowie die Kreisobfrau der Sudetendeutschen Landsmannschaft Stuttgart, Waltraud Illner, gehörten.

Musikalisch umrahmt vom Bläserquartett Feuerbach, hoben Stadträtin Iris Ripsam und ihr Sohn Fabian Ripsam in ihrer Videobotschaft nochmals die Bedeutung des „Charta“-Textes hervor. Dabei machte die Kreisvorsitzende der Union der Vertriebenen und Flüchtlinge in der CDU deutlich, welchen Beitrag die deutschen Heimatvertriebenen zum Wiederaufbau Deutschlands und insbesondere Baden-Württembergs geleistet haben.

Der Text der „Charta“, die auch als das „Grundgesetz“ der deutschen Heimatvertriebenen gilt und am 6.August 1950 vor mehr als 150.000 Menschen vor den Ruinen des Neuen Schlosses in Stuttgart vom Oberschlesier Manuel Jordan verlesen wurde, habe jedoch auch signalisiert, mit welcher Zuversicht die Menschen, trotz ihrem Leid und der Entbehrungen, daran mitwirken wollten, eine friedliche Zukunft in einem geeinten Europa mitzugestalten.

„Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig….“ heißt es da weiter in der „Charta“, eine Aussage, die nach Meinung von Iris Ripsam in der Geschichte unseres Volkes Anerkennung und Würdigung erfahren müsse. Auch sei der Blick der deutschen Heimatvertriebenen auf ein geeintes Europa in ihrer 1950 formulierten „Charta“ ein weitblickender Gedanke gewesen, um Friede auf Dauer zu ermöglichen. Fabian und Iris Ripsam machten in ihrem Vortrag auch auf die Abschnitte der „Charta“ aufmerksam, wo die deutschen Heimatvertriebenen auf den Verlust ihrer Heimat aufmerksam machten und in diesem Zusammenhang formulierten „…Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, dass das Recht auf Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.“ Eine Forderung, für die immer wieder die Stimme erhoben werden müsse, so die Christdemokratin, die mahnend hinzufügte, dass die Vertreibung nicht in Vergessenheit geraten dürfe.

In einem Grußwort für den Bund der Vertriebenen Baden-Württemberg, erinnerte Reinhold Frank schließlich an das erlittene Leid der deutschen Heimatvertriebenen und ihren unbändigen Willen am Aufbau des kriegszerstörten Deutschland, bevor das Bläserquartett Feuerbach mit dem „Deutschlandlied“ den Video-Dreh musikalisch abschloss.

Weitere Informationen in: www.udvf.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-UdVF * Helmut Heisig * Waldemar Herzog)

Höheres Bußgeld für Maskenverweigerer 

Stuttgart: Maskenverweigerern droht in Stuttgart ab sofort ein höheres Bußgeld. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Freitag, 7. August 2020, bekanntgegeben. Wird eine Privatperson ohne Mund-Nasen-Bedeckung erwischt, wo sie eine tragen müsste, beträgt die Mindeststrafe jetzt 75 €, für Personen im gewerblichen Bereich, etwa Kellner, 150 €.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist essentiell bei der Bekämpfung des Coronavirus.“ Die Pandemie nehme weltweit wieder Fahrt auf. Schairer weiter: „Länder, die zunächst Vorbild waren bei der Bekämpfung des Corona-Virus, sind erneut im Lockdown. Die Lage ist ernst, auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen.“

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei verpflichtend für alle, die mit Bussen und Bahnen unterwegs seien, die in Geschäfte gehen, um dort einzukaufen oder die bei der Ausübung ihres Berufs den Mindestabstand nicht einhalten können. Schairer: „Die Eindämmung der Pandemie gelingt nur, wenn alle mitmachen. Wer die Vorgaben der Corona-Verordnung ignoriert, handelt fahrlässig und gefährdet sich und andere.“ Schairer betonte, niemand habe das Recht, andere zu gefährden. Deshalb würde das Bußgeld für Maskenverweigerer nun auf mindestens 75 € angehoben und damit verdreifacht. Der Bürgermeister: „Natürlich wird jeder Fall einzeln geprüft. Vor allem ‚Wiederholungstäter‘ sollten wissen, dass es noch teurer werden kann: Der Bußgeldkatalog sieht eine Strafe von bis zu 250 € für Personen vor, die sich beharrlich weigern. Wir sind bereit, diesen Rahmen auszuschöpfen und können im Ausnahmefall sogar darüber hinaus gehen.“

Hinweis: Die Landeshauptstadt hat aktuell gut 130 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (Pressedienst-Stgt * Waldemar Herzog)

Bilanz der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg für 2019

Stuttgart: Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat im Jahr 2019 rund 87 Milliarden € Steuereinnahmen verbucht. Allein 43,2 Milliarden € Steuern wurden bei der Lohnsteuer eingenommen. Über 4 Millionen Fälle an Einkommensteuer- und Arbeitnehmerveranlagungen gingen ein. „Die Zahlen des Jahres 2019 liegen damit erneut auf Rekordniveau. Der hohe Beschäftigungsgrad und die niedrige Arbeitslosigkeit spiegeln sich darin wider“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Diese Entwicklungen sind jedoch durch die Corona-Pandemie jäh gestoppt worden.“

Zur Abfederung der Auswirkungen wurde in kürzester Zeit eines der größten steuerlichen Hilfspakete geschnürt. „Allein Stundungen und Herabsetzungen von Steuerzahlungen wurden bislang in Höhe von über 6,6 Milliarden € in Anspruch genommen“, so die Ministerin Edith Sitzmann (Foto-links). „Das hat den Unternehmen in Baden-Württemberg wichtige Liquidität verschafft.“ Entscheidend sei, dass die Steuer-Verwaltung die Hilfen unbürokratisch und schnell umsetzt.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben die Aufgaben mit großem Engagement bewältigt“, sagte Oberfinanzpräsident Hans-Joachim Stephan. „Sie haben in dieser außergewöhnlichen Situation viel Flexibilität bewiesen.“ So hätten die Prüferinnen und Prüfer des Außendienstes im Innendienst ausgeholfen und damit auch erreicht, dass die vielen Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen zeitnah bearbeitet werden konnten. Auch gebe es im Vergleich zum Vorjahr keine Bearbeitungsrückstände bei den Einkommensteuererklärungen.

„Unsere konsequente Digitalisierung der Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren hat uns in der aktuellen Situation große Vorteile gebracht“, so Sitzmann. Der Steuerchatbot, der rund um die Uhr für Fragen zur Verfügung steht, konnte nach der Schließung der Ämter für den Publikumsverkehr Lücken im Serviceangebot schließen. „Die Zugriffszahlen beim Chatbot sind während der Corona-Pandemie merklich gestiegen“, sagte Stephan. Die Entwicklung neuer digitaler Formate in der Finanzverwaltung wurde beschleunigt. In einigen Ämtern wurde im vergangenen Jahr ein Terminvereinbarungssystem zur Vermeidung von Wartezeiten erfolgreich getestet. „Ab heute bieten alle Finanzämter in Baden-Württemberg die Möglichkeit an, online einen Termin zu reservieren“, sagte die Finanzministerin. „Alles was man dazu braucht, sind die Steuernummer und einen Kalender.“ Dies sei auch in Bezug auf die Pandemie ein wichtiger Aspekt, da weniger Wartende in geschlossenen Räumen auch ein geringeres Infektionsrisiko bedeuten würden. Hierzu tragen auch Videokonferenzsysteme bei, die ebenfalls in einigen Ämtern erfolgreich ausprobiert wurden. „Wir haben Ende Juli Mittel bewilligt, damit die baden-württembergischen Finanzämter flächendeckend mit Videokonferenzsystemen ausgestattet werden können“, sagte die Ministerin. „Damit können wir den Weg der Digitalisierung weiter ausbauen und uns zukunftsfest aufstellen“, fügte Stephan hinzu.

„Die Corona-Pandemie wird noch lange Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Oftmals haben gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders zu kämpfen. Daher werde ich eine Initiative in den Bundesrat einbringen, um für diese Einkommensgruppen eine spürbare Entlastung zu erreichen“, sagte Sitzmann: „Der Solidaritätszuschlag sollte vollständig und rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft werden.“ Dies sei auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geboten, da die Teilabschaffung erhebliche Risiken berge. Im Gegenzug sollte der Einkommensteuertarif so gestaltet werden, dass die Abschaffung kleinere und mittlere Einkommen entlastet und für die oberen Einkommen keine große Entlastung mit sich bringt. Zusätzlich sollte der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1000 € auf 1500 € erhöht werden. „Damit würden wir mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: In einer wirtschaftlich schwierigen Situation würde das zusätzliche Einkommen wichtige Impulse bei der Nachfrage setzen. Die Erhöhung des Pauschbetrages würde zudem deutlich zum Bürokratieabbau beitragen“, sagte Sitzmann. Nicht zuletzt könnten damit Ausgaben fürs Homeoffice abgegolten werden - und das in einer Zeit, in der das Arbeiten von zu Hause für viele Menschen Alltag ist.

Informationen: Die komplette Leistungsbilanz 2019 der Oberfinanzdirektion Karlsruhe finden Sie hier: www.finanzministerium.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-STM-BW * Waldemar Herzog)