17. Mai 2018

Warm-Up Straßenmusikfestival

Ludwigsburg: Das internationale Straßenmusikfestival ist zu einer bunten Tradition Ludwigsburg geworden.

Auch in diesem Jahr wechseln sich Künstler aus allen fünf Kontinenten an den Spielstätten ab und buhlen um die Gunst der Zuhörer. Vor den Abendauftritten auf den Bühnen im Blühenden Barock sind sie zum Warm-Up in der Innenstadt am Samstag, den 19. Mai 2018 von 11:00 bis 14:00 Uhr, unterwegs - auch im Innenhof des MIK.

Fünf Ensembles spielen für das Publikum, wobei der Besucher bei einem Getränk oder Imbiss aus dem Café Kostproben der verschiedensten Musikrichtungen genießen kann.

Informationen unter http://strassenmusikfestival.de

Der Eintritt ist frei - die Musiker freuen sich über einen Groschen in den Hut oder Instrumentenkasten.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-LB* Waldemar Herzog)

Dashcam als Beweismittel

Berlin/Stuttgart: Ob Filmaufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zuzulassen sind, ist bundesweit ein Streitpunkt. Mal werden sie berücksichtigt, mal wieder nicht – zuweilen urteilt dasselbe Gericht von Fall zu Fall anders.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Mai 2018 Dashcam-Aufnahmen in einer Einzelfallentscheidung als Beweismittel vor Gericht zugelassen – eine einheitliche Regelung, wann und inwiefern Dashcam-Aufzeichnungen gerichtsverwertbar sind, gibt es jedoch weiterhin nicht.

 Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Automobilclub, bemängelt die fehlende Grundsatzent-scheidung und die inhaltliche Begründung des BGH-Urteils.

„Die heutige Entscheidung des BGH über die Zulässigkeit von Dashcams als Beweismittel vor Gericht ist inhaltlich enttäuschend und unzureichend. Es wurde lediglich eine Einzelfallentscheidung getroffen, keine Grundsatzentscheidung mit klarem richtungsweisendem Charakter. Die Verbraucher wird das bei der Frage, ob eigene Aufzeichnungen generell gerichtsverwertbar sind oder nicht, weiter im Dunkeln tappen lassen“, so Hannes Krämer, Verkehrsrechtsexperte des ACE.

Auch erscheint im betrachteten Einzelfall die Begründung der Zulässigkeit bedenklich. „Das Gericht argumentiert, die Aufzeichnung sei aus Datenschutzgründen zwar unzulässig, doch wer sich freiwillig im öffentlichen Straßenraum aufhält, setze sich wissentlich der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aus. Dies würde praktisch bedeuten, dass man in Kauf nehmen muss, gefilmt zu werden, sobald man auf die Straße tritt oder sich ins Auto setzt. Aus Sicht des ACE klingt dies nicht akzeptabel, auch wenn durch den Gebrauch der Dashcams Unfallabläufe besser nachzuvollziehen sind“, betont Hannes Krämer.

Wer künftig Mini-Kameras im Auto nutzen möchte, dem empfiehlt der ACE den Einsatz einer sogenannten „Crash-Cam“. Diese zeichnet nur das Unfallgeschehen in einem geringen Zeitfenster dauerhaft auf. Die Speicherkarte wird zudem ständig überschrieben, sodass die Langzeitspeicherung entfällt.

Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.

Weitere Informationen: ACE Auto Club Europa e.V. * Schmidener Straße 227 * 70347 Stuttgart * Telefon 0711-53030 * Telefax 0711-5303168 * Email: info@ace.de * Internet: www.ace.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-ACE * Waldemar Herzog)

Neues aus der Wilhelma

Ausstellung zur Silent Forest Kampagne im Maurischen Landhaus

Die Singvögel Asiens sind durch den exzessiven Fang für den Haustierhandel in In- und Ausland akut bedroht. Zehntausende von Vögeln werden wöchentlich der Wildnis entnommen und auf den Vogelmärkten von Indonesien, Singapur oder Malaysia gehandelt.

Das Halten und zur Schaustellen von Singvögeln ist in großen Teilen Asiens kulturell fest verwurzelt, ein Problembewusstsein für die Folgen des ungebremsten Fangs ist nicht vorhanden. Die Folgen sind erschreckend: Asiens Wälder drohen zu verstummen.

Die Silent Forest Gampaign ist die erste Kampagne der Europäischen-Zoogemeinschaft (EAZA), die Vögel im Fokus hat. Sie soll Aufklärung über die Zoogrenzen hinaus betreiben und Schutzprojekte in den jeweiligen Ländern über Spenden der Besucher und eigenes Fundraising unterstützen.

Die Wilhelma zeigt im teilweise neu gestalteten Maurischen Landhaus bis Ende 2019 eine Ausstellung zu diesem wichtigen Thema. Das Begleitprogramm zur Ausstellung stellt unsere einheimischen Singvögel in den Mittelpunkt, denn leider sind auch bei uns, wenn auch aus anderen Gründen, verheerende Rückgänge der Singvogelbestände zu verzeichnen.

Am 14. Mai 2018 eröffnete, im Beisein regionaler Journalisten, der Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin (Foto-links) die Ausstellung im Maurischen Landhaus. Der Vogel-Kurator Dr. Günther Schleussner (Foto-Mitte) und Miriam Wüst, (Foto-rechts)Referentin für Umweltbildung und Artenschutz, erläuterten die Hintergründe und Ziele der Kampagne.

 

Die Wilhelma zeigt bis Ende 2019 diese Ausstellung zu diesem wichtigen Thema. -- Gemeinsam wünschen sich die Veranstalter, dass viele Besucher kommen und sich somit über dieses ernste Thema informieren

Text, Foto und Video POSITIV-MEDIEN ( PR-Wilhelma * Waldemar Herzog)

Marder im Motorraum - Ausfälle und kostspielige Folgeschäden drohen

Marder sind eigentlich possierlich anzuschauen, beim Autofahrer sind die kleinen Nager allerdings wenig beliebt. Der Grund ist deren Vorliebe für weiche Gummi- und Kunststoffteile in Fahrzeugen: Achsmanschetten, Wasserschläuche, Zündkabel und Faltenbälge munden ihnen ganz vorzüglich. „Obwohl die Fahrzeughersteller vermehrt Kunststoffe einsetzen, die Marder nicht mögen, stoßen wir bei Hauptuntersuchungen regelmäßig auf Bissspuren und Beschädigungen, die auf die kleinen Raubtiere zurückzuführen sind", sagt Werner Kühnl, Kfz-Sachverständiger bei DEKRA.

Oft genug werden Marderschäden nicht erst bei der Hauptuntersuchung entdeckt. Mitunter können die Verbisse auch dazu führen, dass das Fahrzeug nicht anspringt. Oder, schlimmer noch, sie verursachen Ausfälle während der Fahrt und kostspielige Folgeschäden.

So kann etwa bei einer angeknabberten Achsmanschette Schmierfett austreten. Die Folge: die Kugelgelenke laufen über kurz oder lang trocken. Kühlwasserverlust führt dazu, dass der Motor überhitzt. Beschädigungen des Kabelbaums ziehen Kurzschlüsse oder Schwelbrände nach sich.

„Zur Vorbeugung von Marderschäden gibt es bislang keine hundertprozentig wirksamen Maßnahmen", sagt der Experte. „Daher ist es wichtig, dass Autobesitzer die Anzeichen für einen unerwünschten Besuch erkennen." Dazu zählen Kunststoffteilchen, die rund um ein geparktes Fahrzeug verteilt sind, aber auch Fett- und Kühlwasserflecken darunter. In der kalten Jahreszeit nisten sich manche Marder regelrecht im Motorraum ein und hinterlassen dort Nüsse oder Kot. „An Kühlwasserschläuchen sind Marderbisse meist recht deutlich erkennbar", sagt Werner Kühnl und empfiehlt Fahrzeughaltern, regelmäßig unter der Motorhaube nach Bissspuren an Kunststoffteilen zu schauen.

„Bei einem Verdacht auf Marderschäden sollte das Fahrzeug unbedingt in die Werkstatt gebracht werden", betont der Sachverständige von DEKRA. „Teilkaskoversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten zur Beseitigung der durch Marder verursachten Schäden am Fahrzeug, nicht aber die Kosten für Folgeschäden, die daraus entstehen können."

Gebrauchtwagenkauf - „Vier Augen sehen mehr als zwei!"

Gebrauchtwagen stehen beim Autofahrer nach wie vor hoch im Kurs. Allein im Jahr 2017 wechselten in Deutschland rund 7,3 Millionen Pkw den Besitzer. Ihr großes Plus ist der Anschaffungspreis: Autos aus zweiter Hand sind in allen Preislagen verfügbar und haben oft bereits ganze Ausstattungspakete an Bord, die beim Neuwagen viel Geld kosten würden.

Aber es gibt auch Risiken, wie zum Beispiel starke Beanspruchung, fehlende Wartung, viele Vorbesitzer, schlecht reparierte Unfallwagen und Autos mit überhöhten Fahrleistungen aus der Hand von Tacho-Tricksern.

Davor können sich Autokäufer schützen. „Ich empfehle beim Autokauf das 'Vier-Augen-Prinzip'. Nehmen Sie immer eine Person mit, die sich mit Autos auskennt", sagt Ronald Hufnagel, Gebrauchtwagenexperte bei DEKRA. Das bietet mehrere Vorteile: „Ein fachlich versierter Begleiter kann nicht nur die technische Seite des Fahrzeuges besser einschätzen.

Er sieht auch nicht durch die berühmte 'Rosa Brille' wie ein Käufer, der es nicht erwarten kann, sich in seinem Wunschauto hinters Steuer zu setzen", erklärt Hufnagel.

Deshalb ist es gut, wenn eine Vertrauensperson dabei ist, die beim Anblick des Traum-Cabrios den Begeisterten notfalls auf den Boden der Tatsachen zurückholt, wenn sie Mängel bemerkt, wie etwa Verschleiß am Cabrio-Verdeck, Hinweise auf einen Unfallschaden, eine hakelige Schaltung oder wenn der Motor nicht rund läuft." Auch der Auftritt gegenüber dem Verkäufer ist meist besser, wenn sich der Anbieter nicht nur auf eine, sondern auf zwei Personen konzentrieren muss.

Ein Punkt, auf den Käufer bei der Besichtigung keinesfalls verzichten sollte, ist die Probefahrt. Sie dient nicht nur zur Feststellung, ob technische Defekte vorliegen, ungewöhnliche Geräusche auftreten und das Fahrverhalten in Ordnung ist. Der Käufer sollte bei dieser Gelegenheit auch prüfen, ob er sich in diesem Fahrzeug wohlfühlt und damit auf Dauer glücklich wird.

Neue Mängelkategorie bei der HU: „Gefährlicher Mangel“

Bei der Hauptuntersuchung wird es künftig eine zusätzliche Mängelkategorie geben. Zu den bisherigen Einstufungen „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Kategorie „Gefährlicher Mangel“. Die Neuerung wird am 20. Mai 2018 im Zuge der EU-Harmonisierung in nationales deutsches Recht umgesetzt. „Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚Verkehrsunsicher‘ dar“, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim DEKRA e.V. Dresden.

„Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen.“

Bei der Einstufung als ‚Verkehrsunsicher‘ muss, wie bisher, unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Umfang, Prüftiefe und zeitlicher Aufwand der HU ändern sich durch die neue Richtlinie nicht.

DEKRA und DFB-Schiedsrichter - Sponsoring-Vertrag verlängert

Die erfolgreiche Partnerschaft zwischen den DFB-Schiedsrichtern und der international führenden Expertenorganisation DEKRA ist um weitere drei Jahre verlängert worden.

Unser Foto zeigt: DFB-Präsident Reinhard Grindel (links) und DEKRA Vorstandschef Stefan Kölbl

Schon seit 2003 tragen die Unparteiischen das DEKRA Logo auf der Kleidung. Der neue Vertrag läuft bis zum 30. Juni 2021. Als offizieller Partner der DFB-Schiedsrichter ist DEKRA auf der Kleidung der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Vierten Offiziellen präsent, die sie bei Spielen der Bundesliga, der 2. Bundesliga, des DFB-Pokals, im Pokalendspiel der Frauen und in der Allianz Frauen-Bundesliga tragen. Darüber hinaus wirkt DEKRA unter anderem weiterhin an Kampagnen zur Bindung und Gewinnung von Schiedsrichtern mit.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-.DEKRA* Waldemar Herzog)