12. Dezember 2013

Stuttgart: Im Jahr 2014 müssen sich die Autofahrer auf einige Änderungen im Straßenverkehr einstellen.

Autobahnvignette: Die österreichische Autobahnvignette für 2014 kostet 2,6 % mehr als im Vorjahr. Für Autos und Kfz bis 3,5 Tonnen sind 8,50 € (10 Tage), 24,80 € (2 Monate) bzw. 82,70 € (Jahresvignette) zu bezahlen. In der Schweiz bleibt der Preis für die Autobahnvignette mit 33 € (40 Sfr) unverändert. In beiden Ländern ist die Jahresvignette 2013 noch bis 31. Januar 2014 gültig. Die Jahresvignette 2014 besitzt vom 1. Dezember 2013 bis 31. Januar 2015 Gültigkeit.

Führerscheinprüfung: Vom 1. April 2014 an kommen in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung dynamische Filmsequenzen zum Einsatz. Mit diesen Darstellungen ist es möglich, Verkehrssituationen situationsnäher abzubilden.

Punktereform: Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Flensburg in Kraft. Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Die Eintragsgrenze steigt auf 60 € (bisher 40 €). Auch gibt es bei Verstößen nur noch 1 bis 3 Punkte statt bis zu 7. Die Fahrerlaubnis wird allerdings bereits bei 8 Punkten entzogen (bisher 18). Außerdem verjährt jeder Verstoß für sich. Verkehrssünder mit bis zu 5 neuen Punkten können durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren nur noch 1 Punkt abbauen.

Warnwestenpflicht: Ab 01.07.2014 müssen alle Autofahrer, wie seit Längerem in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben, nun auch auf deutschen Straßen eine genormte Warnweste im Fahrzeug mitführen. Die Regelung gilt für Pkw, Lkw und Busse. Bisher galt die Vorschrift in Deutschland nur für beruflich genutzte Fahrzeuge. Auch bei der Hauptuntersuchung wird das Mitführen einer Warnweste ab diesem Datum kontrolliert, teilt DEKRA mit.

ESP für alle Pkw: Vom 22. Oktober 2014 an müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle mit dem Fahrstabilitätssystem ESP ausgestattet sein. Im Jahr 2012 hatten 86 % der Neuwagen und 61 % der Gebrauchtwagen in Deutschland das System an Bord.

Bundesweite Kennzeichenmitnahme: Viele warten darauf, aber die Regelung kommt erst am 1. Januar 2015. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland umzieht, kann das bisherige Kfz-Kennzeichen künftig mitnehmen. Innerhalb einiger Länder wie z.B. Hessen und Schleswig-Holstein wird bereits heute so verfahren. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich allerdings weiter nach dem Wohnort.

Autos online abmelden: Ebenfalls mit Beginn des Jahres 2015 wird es möglich sein, Fahrzeuge über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde abzumelden. Dabei wird mit Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kennzeichen und im Fahrzeugschein sowie mit dem neuen Personalausweis gearbeitet. Jährlich werden rund neun Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die Wiederzulassung im Internet möglich sein.

Mit oranger Plakette noch 2013 zur HU: Zum Jahreswechsel verliert die orangefarbene HU-Plakette ihre Gültigkeit, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Wer an seinem Fahrzeug eine HU-Plakette in Orange entdeckt, sollte noch bis zum Jahresende eine Prüfstelle ansteuern. Im Jahr 2014 sind alle Fahrzeuge mit blauer Plakette an der Reihe. Den Fälligkeitsmonat können Autofahrer an der oben stehenden Zahl auf der Plakette ablesen. Für die HU braucht der Prüfingenieur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein, bei nachträglichen Änderungen wie Sonderrädern oder Spoilern auch die ABE oder den Nachweis über eine durchgeführte Änderungsabnahme. Die Abgasuntersuchung wird von den DEKRA Sachverständigen bei der HU mit durchgeführt. Bei Überschreiten des Prüftermins um zwei Monate droht ein Knöllchen von 15 €, nach vier Monaten sind es 25 € und nach acht Monaten 40 € und zwei Punkte in Flensburg.

Unter www.dekra.de können sich Autofahrer für eine kostenfreie HU-Erinnerung eintragen.

DEKRA macht darauf aufmerksam, dass seit Ende November 2013 bei der HU auch die Gültigkeit der Feinstaubplakette überprüft wird. Stimmt die Farbe der Feinstaubplakette nicht mit der Schadstoffeinstufung des Fahrzeuges überein, gilt dies als erheblicher Mangel. Die HU-Plakette kann dann nicht zugeteilt werden.

Spritpreise sorgen für Unmut: Die Achterbahn bei den Kraftstoffpreisen sorgt bei den Autofahrern für Unmut: Drei von vier Fahrern (73 %) sprechen sich dafür aus, die Preispolitik der Tankstellen durch den Staat genauer zu kontrollieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Prüforganisation EKRA unter 1.150 Autofahrern. Die meisten Befragten machen einen großen Bogen um hohe Spritpreise: 59 % tanken bevorzugt an Wochentagen mit günstigen Spritpreisen, 40 % füllen den Tank bei hohen Kraftstoffpreisen nur halbvoll. Einer von fünf (21 %) nimmt für einen günstigen Kraftstoffpreis sogar Umwege in Kauf (Mehrfachnennungen). Für 90 % der Autofahrer ist ein günstiger Kraftstoffpreis der mit Abstand wichtigste Punkt für die Wahl der Zapfsäule, gefolgt vom verkehrsgünstigen Standort (51 %) und langen Öffnungszeiten (36 %). Ein guter Service wie Tankwart und Wäsche lockt nur jeden Vierten (26 %), ein attraktives Shop-Angebot nur 8 %.

Mit kleinen Helfern gut durch den Winter: Oft sind es die kleinen Helfer, die große Freude machen. Im Winter gilt das in besonderem Maße für das richtige Zubehör im Auto. Mit Handschuhen, einer Decke und warmen Jacke an Bord verliert auch ein unvorhergesehener Halt bei Eiseskälte seinen Schrecken. Gute Dienste leisten an kalten Wintertagen auch ein Handbesen zum Schneekehren, Eisschaber, Schneeketten, Starthilfekabel, Taschenlampe und ein Türschloss-Enteiser im Wintermantel. Sitzt das Auto bei Schnee und Eis fest, kann man es oft mit einem kleinen Sack Streusand und einem Klappspaten wieder flottmachen.

Wer in Frostnächten eine Folie über die Windschutzscheibe legt, muss morgens weniger kratzen. Und da Fahrten mit verschmutzter oder vereister Windschutzscheibe ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen, sollte man immer auch eine Nachfüllflasche passend verdünntes Frostschutzmittel dabei haben.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-DEKRA  * Waldemar Herzog)

Das gbk-Magazin „Gute Reise“ im neuen Layout

Böblingen: Mit ihrem modernen Layout macht die „Gute Reise“ jetzt noch mehr Spaß. Die Seiten sind harmonisch und ansprechend gestaltet, Farbelemente im Text korrespondieren mit den meist großformatigen Bildern.

Unser Foto zeigt: Mit vier Ausgaben im Jahr informiert die „Gute Reise“ Busunternehmer und ihre Kunden über aktuelle Themen aus Kultur und Tourismus.

„In den breiten Spalten finden die Leser ein breites Spektrum interessanter Themen, das von Reisereportagen und Gastrotipps über Künstlerporträts bis zu Veranstaltungshinweisen und Karikaturen reicht“, betont Hermann Meyering. „Und beim Kreuzworträtsel gibt es immer attraktive Preise zu gewinnen“, erklärt der gbk-Vorsitzende.

Parallel zum Bordmagazin erscheint die „Gute Reise“ auch als Verbandsmagazin – mit Nachrichten aus der Branche und aktuellen Informationen von der gbk und dem Internationalen Bustourismusverband (IBV). Bundesweit erhalten alle Busreiseveranstalter das Verbandsmagazin kostenlos.  Ebenfalls kostenlos bekommen gbk-Mitglieder das Bordmagazin in höherer Stückzahl, um es dann als Service für ihre Kunden in den Fahrzeugen auszulegen. Endverbraucher erhalten die „Gute Reise“ auf Publikumsmessen wie der CMT in Stuttgart oder bei der gbk zum Preis von 2 €. Und zum günstigen Jahresabo von 8 € bekommen sie alle vier Ausgaben, die im März, Juni, September und Dezember erscheinen, ohne zusätzliche Portokosten nach Hause geschickt.

Die „Gute Reise“ kann bei der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk), Dornierstraße 3, 71034 Böblingen, Telefon 07031-623169, Telefax 07031-623177, Email: info@buskomfort.de bestellt werden.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-GBK  * Waldemar Herzog)

Selbstverantwortliches und mitverantwortliches Leben im Alter

Stuttgart: Unser Leben wird sich durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Ob Bildung oder Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung oder Familie – der Wandel umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche und stellt die Akteure in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft vor große Herausforderungen.

Die Vortragsreihe „Lebensalter – Alter leben“ in der Stadtbibliothek vom Internationalen Zentrum für Kultur- und Technikforschung und dem Studiengang Master: Online Integrierte Gerontologie der Universität Stuttgart nimmt das Thema des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgeschriebenen Wissenschaftsjahr 2013 – Die demografische Chance zum Anlass, nicht nur die gesellschaftlichen und individuellen Risiken, sondern vor allem die Chancen, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, zu diskutieren und mögliche Lösungsstrategien vorzustellen. Ziel ist es, einem breiteren Publikum die verschiedenen Untersuchungs- und Lösungsansätze aus Wissenschaft und Forschung zu vermitteln, die zu Verständnis und Gestaltung des demografischen Wandels beitragen können.

Am Montag, 16. Dezember, um 19 Uhr spricht Andreas Kruse, (Foto-links) Direktor des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg, im Max-Bense-Forum der Stadtbibliothek am Mailänder Platz über „Selbstverantwortliches und mitverantwortliches Leben im Alter“. Er gehört weltweit zu den renommiertesten Wissenschaftlern auf diesem Gebiet und engagiert sich in zahlreichen Gremien, unter anderem als Mitglied der Zukunftskommission der Bundeskanzlerin.

Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dipl. Psych. Andreas Kruse ist Direktor des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg. Nach dem Studium der Psychologie, Musik, Philosophie und Psychopathologie führte ihn sein beruflicher Werdegang an die Universitäten Bonn, Heidelberg, an die FU Berlin sowie an die Universität Greifswald. In Greifswald war er Gründungsdirektor des Instituts für Psychologie. Seit 1997 leitet er als Nachfolger von Ursula Lehr das Institut für Gerontologie in Heidelberg. Fortlaufend nimmt er internationale Gastprofessuren wahr. Der vielfach ausgezeichnete Altersforscher gehört zu den renommiertesten Wissenschaftlern auf diesem Gebiet weltweit und engagiert sich in zahlreichen politischen Gremien, unter anderem als Vorsitzender der Altenberichts- und Mitglied der Familienberichtskommission der Bundesregierung, als Mitglied der Zukunftskommission der Bundeskanzlerin, als Kuratoriumsmitglied des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Andreas Kruse hat in der Expertenkommission des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Erstellung des „International Plan of Action Ageing“ mitgewirkt und ist in das Committee for Human Rights of the Elderly der Vereinten Nationen berufen worden.

Videokunst für eine neue Welt: Am Mittwoch, 18. Dezember 2013, wird um 19 Uhr die Ausstellung des Stuttgarter Filmwinters „Where are we now? – Videokunstinterventionen für eine neue Welt“ in der Galerie b der Stadtbibliothek am Mailänder Platz eröffnet.

Der diesjährige Filmwinter erforscht den „Underground“ und bestimmt in dieser Ausstellung mit Videoarbeiten aus dem Repertoire die Position: Was bleibt vom Underground übrig, wenn jedes Ereignis mediatisiert wird? Wie entwickeln sich die sozialen- und kulturellen Inseln weiter, die sich formiert haben aus der Asche von politischen Entscheidungen und wirtschaftlicher Krise? Welche Grenzen und Überlappungen gibt es zwischen experimentellen und innovativen Formen und Mainstream-Produktionen? – Where are we now? Eine Standortbestimmung ist geboten.

Die Videoinstallation wird in der Galerie b der Stadtbibliothek am Mailänder Platz bis zum 15. März 2014 zu sehen sein.

Der Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media widmet sich den Grenzenübergängen von Kino und Medienkunst mit einem experimentierfreudigen internationalen Programm aus Filmen, Workshops, Expanded Media Ausstellung und Performances generationsübergreifend. Kern des Festivals sind die internationalen Wettbewerbe (themenunabhängig) für Kurzfilm, Medien im Raum und Network Culture, flankiert von einem umfangreichen Programm.

Veranstalter des Stuttgarter Filmwinters ist der Verein Wand 5 e. V., dessen Sitz im Filmhaus in Stuttgart-Ost ist. Ziel des Vereins ist die Förderung unabhängiger Medienkultur. Merkmale von Wand 5 e. V. sind die Veränderungen und Entwicklung des Begriffs Medienkultur vorauszusehen, zu begleiten und zu hinterfragen. Dabei werden mehr als 30 unterschiedliche Lokalitäten in Stuttgart mit unterschiedlichen Formaten bespielt. Wand 5 e. V. ist Mitgründer der Initiative für ein Neues Kommunales Kino in Stuttgart sowie der AG Kurzfilm (Bundesverband Deutscher Kurzfilm).

Beide Veranstaltungen sind eintritts frei.

Weitere Informationen unter Telefon 0711-21691100 oder per E-Mail karten.stadtbibliothek@stuttgart.de * Internet: www.stuttgart.de/stadtbibliothek * www.stuttgart.de/stadtbibliothek/veranstaltungen

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-GBK  * Waldemar Herzog)

Baden-Württembergs Landwirte erhalten Fördermittel

Stuttgart: „Noch vor Weihnachten und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt werden die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg die Ausgleichszahlungen der EU für die Betriebsprämie und die Zahlungen der zweiten Säule aus dem Gemeinsamen Antrag 2013 erhalten – das betrifft die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Leistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie und Forstmaßnahmen.

Insgesamt können so an die landwirtschaftlichen Betriebe über 400 Millionen Euro ausgezahlt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde (Foto-links), am Dienstag, den 10. Dezember 2013, in Stuttgart.

Die insbesondere in den letzten Jahren durch die EU sehr stark ausgeweiteten Kontrollvorgaben stellen die Agrarverwaltung immer wieder vor neue Herausforderungen. Es bedarf besonderer Anstrengungen, um eine frühestmögliche Auszahlung und somit auch die Liquidität bei den landwirtschaftlichen Betrieben sicherzustellen. Bonde würdigte daher ausdrücklich die engagierte Arbeit der Unteren Landwirtschaftsbehörden, die an der pünktlichen Auszahlung maßgeblichen Anteil hätten. „Die EU-Direktzahlungen der sogenannten ersten Säule der Agrarpolitik sind seit vielen Jahren ein wichtiger Einkommensbeitrag für die heimischen Landwirtinnen und Landwirte. Die Betriebe investieren einen Großteil dieser Gelder wieder im Ländlichen Raum, wovon maßgeblich wiederum die regionale Wirtschaft profitiert“, so der Minister weiter.

Spürbare Verbesserung bei der Betriebsprämie ab 2014: Bereits im Jahr 2014 werden bei der Betriebsprämie spürbare Verbesserungen für die baden-württembergischen Betriebe erkennbar sein. In den harten Verhandlungen der Agrarminister am 4. November 2013 konnte insbesondere auf Druck von Baden-Württemberg eine Umverteilung der EU-Direktzahlungsmittel innerhalb der Bundesrepublik zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe erfolgen. Diese Möglichkeit lässt die EU im Rahmen der neuen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu. „Somit profitieren schon ab dem nächsten Jahr unsere Familienbetriebe mit einem Zuschlag von 50 € pro Hektar für die ersten 30 Hektar und mit 30 € pro Hektar für die nächsten 16 Hektar je Betrieb. Ein Hof mit der baden-württembergischen Durchschnittsgröße von 33 Hektar bekommt zukünftig pro Jahr rund 1.600 € zusätzlich aus Brüssel überwiesen“, so Minister Bonde.

Hintergrundinformationen: Im Frühjahr 2014 wird der neue Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellt und mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern des ländlichen Raums diskutiert. Die neuen Förderbestimmungen sollen nach Genehmigung durch die EU-Kommission grundsätzlich ab dem Jahr 2015 gelten.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-UWMBW  * Waldemar Herzog)

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