Stuttgart: Im Jahr 2014 müssen sich die Autofahrer auf einige Änderungen im Straßenverkehr einstellen.
Autobahnvignette: Die österreichische Autobahnvignette für 2014 kostet 2,6 % mehr als im Vorjahr. Für Autos und Kfz bis 3,5 Tonnen sind 8,50 € (10 Tage), 24,80 € (2 Monate) bzw. 82,70 € (Jahresvignette) zu bezahlen. In der Schweiz bleibt der Preis für die Autobahnvignette mit 33 € (40 Sfr) unverändert. In beiden Ländern ist die Jahresvignette 2013 noch bis 31. Januar 2014 gültig. Die Jahresvignette 2014 besitzt vom 1. Dezember 2013 bis 31. Januar 2015 Gültigkeit.
Führerscheinprüfung: Vom 1. April 2014 an kommen in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung dynamische Filmsequenzen zum Einsatz. Mit diesen Darstellungen ist es möglich, Verkehrssituationen situationsnäher abzubilden.
Punktereform: Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Flensburg in Kraft. Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Die Eintragsgrenze steigt auf 60 € (bisher 40 €). Auch gibt es bei Verstößen nur noch 1 bis 3 Punkte statt bis zu 7. Die Fahrerlaubnis wird allerdings bereits bei 8 Punkten entzogen (bisher 18). Außerdem verjährt jeder Verstoß für sich. Verkehrssünder mit bis zu 5 neuen Punkten können durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren nur noch 1 Punkt abbauen.
Warnwestenpflicht: Ab 01.07.2014 müssen alle Autofahrer, wie seit Längerem in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben, nun auch auf deutschen Straßen eine genormte Warnweste im Fahrzeug mitführen. Die Regelung gilt für Pkw, Lkw und Busse. Bisher galt die Vorschrift in Deutschland nur für beruflich genutzte Fahrzeuge. Auch bei der Hauptuntersuchung wird das Mitführen einer Warnweste ab diesem Datum kontrolliert, teilt DEKRA mit.
ESP für alle Pkw: Vom 22. Oktober 2014 an müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle mit dem Fahrstabilitätssystem ESP ausgestattet sein. Im Jahr 2012 hatten 86 % der Neuwagen und 61 % der Gebrauchtwagen in Deutschland das System an Bord.
Bundesweite Kennzeichenmitnahme: Viele warten darauf, aber die Regelung kommt erst am 1. Januar 2015. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland umzieht, kann das bisherige Kfz-Kennzeichen künftig mitnehmen. Innerhalb einiger Länder wie z.B. Hessen und Schleswig-Holstein wird bereits heute so verfahren. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich allerdings weiter nach dem Wohnort.
Autos online abmelden: Ebenfalls mit Beginn des Jahres 2015 wird es möglich sein, Fahrzeuge über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde abzumelden. Dabei wird mit Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kennzeichen und im Fahrzeugschein sowie mit dem neuen Personalausweis gearbeitet. Jährlich werden rund neun Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die Wiederzulassung im Internet möglich sein.
Mit oranger Plakette noch 2013 zur HU: Zum Jahreswechsel verliert die orangefarbene HU-Plakette ihre Gültigkeit, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Wer an seinem Fahrzeug eine HU-Plakette in Orange entdeckt, sollte noch bis zum Jahresende eine Prüfstelle ansteuern. Im Jahr 2014 sind alle Fahrzeuge mit blauer Plakette an der Reihe. Den Fälligkeitsmonat können Autofahrer an der oben stehenden Zahl auf der Plakette ablesen. Für die HU braucht der Prüfingenieur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein, bei nachträglichen Änderungen wie Sonderrädern oder Spoilern auch die ABE oder den Nachweis über eine durchgeführte Änderungsabnahme. Die Abgasuntersuchung wird von den DEKRA Sachverständigen bei der HU mit durchgeführt. Bei Überschreiten des Prüftermins um zwei Monate droht ein Knöllchen von 15 €, nach vier Monaten sind es 25 € und nach acht Monaten 40 € und zwei Punkte in Flensburg.
Unter www.dekra.de können sich Autofahrer für eine kostenfreie HU-Erinnerung eintragen.
DEKRA macht darauf aufmerksam, dass seit Ende November 2013 bei der HU auch die Gültigkeit der Feinstaubplakette überprüft wird. Stimmt die Farbe der Feinstaubplakette nicht mit der Schadstoffeinstufung des Fahrzeuges überein, gilt dies als erheblicher Mangel. Die HU-Plakette kann dann nicht zugeteilt werden.
Spritpreise sorgen für Unmut: Die Achterbahn bei den Kraftstoffpreisen sorgt bei den Autofahrern für Unmut: Drei von vier Fahrern (73 %) sprechen sich dafür aus, die Preispolitik der Tankstellen durch den Staat genauer zu kontrollieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Prüforganisation EKRA unter 1.150 Autofahrern. Die meisten Befragten machen einen großen Bogen um hohe Spritpreise: 59 % tanken bevorzugt an Wochentagen mit günstigen Spritpreisen, 40 % füllen den Tank bei hohen Kraftstoffpreisen nur halbvoll. Einer von fünf (21 %) nimmt für einen günstigen Kraftstoffpreis sogar Umwege in Kauf (Mehrfachnennungen). Für 90 % der Autofahrer ist ein günstiger Kraftstoffpreis der mit Abstand wichtigste Punkt für die Wahl der Zapfsäule, gefolgt vom verkehrsgünstigen Standort (51 %) und langen Öffnungszeiten (36 %). Ein guter Service wie Tankwart und Wäsche lockt nur jeden Vierten (26 %), ein attraktives Shop-Angebot nur 8 %.
Mit kleinen Helfern gut durch den Winter: Oft sind es die kleinen Helfer, die große Freude machen. Im Winter gilt das in besonderem Maße für das richtige Zubehör im Auto. Mit Handschuhen, einer Decke und warmen Jacke an Bord verliert auch ein unvorhergesehener Halt bei Eiseskälte seinen Schrecken. Gute Dienste leisten an kalten Wintertagen auch ein Handbesen zum Schneekehren, Eisschaber, Schneeketten, Starthilfekabel, Taschenlampe und ein Türschloss-Enteiser im Wintermantel. Sitzt das Auto bei Schnee und Eis fest, kann man es oft mit einem kleinen Sack Streusand und einem Klappspaten wieder flottmachen.
Wer in Frostnächten eine Folie über die Windschutzscheibe legt, muss morgens weniger kratzen. Und da Fahrten mit verschmutzter oder vereister Windschutzscheibe ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen, sollte man immer auch eine Nachfüllflasche passend verdünntes Frostschutzmittel dabei haben.
Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-DEKRA * Waldemar Herzog)
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