17. Januar 2022

Umweltschutz - für alte Menschen nicht bekannt?

Und hier die Geschichte:

Beim Bezahlen an der Kasse im Supermarkt schlägt die Kassierein der vor mir alten Dame vor, beim nächsten Einkauf doch ihre Einkaufstasche mitzubringen, denn Plastiktüten seien schlecht für die Umwelt. „Da haben Sie recht“ entschuldigt sich die alte Damen!“, doch leider war ich in Eile und habe sie entgegen meiner Gewohnheit zu Hause vergessen.

Die junge Frau erwidert: „Ja, wissen Sie, unser Problem ist nämlich, dass Ihre Generation sich keine Gedanken darüber gemacht hat, in welch schlechtem Zustand sie die Umwelt uns und den zukünftigen Generationen hinterlässt. Umweltschutz ist sicherlich ein Fremdwort für Sie!

 „Das stimmt! Unsere Generation kannte keinen Umweltschutz – war auch gar nicht nötig, denn Sprudel- und Bierflaschen gaben wir an den Laden zurück in dem wir sie gekauft hatten. Von dort gingen sie an den Hersteller, der die Flaschen wusch, sodass jede Flasche unzählige Male benutzt wurde. Die Milch holten wir beim Milchhändler in unserer eigenen Milchkanne ab.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Für unsere Gemüseeinkäufe benutzten wir Einkaufsnetze, für den Resteinkauf unsere Einkaufstaschen. Vergaßen wir sie, so packte der Händler den Einkauf in braune Papiertüten, die wir Zuhause für viele Zwecke weiter verwendeten, z.B. zum Einpacken der Schulbücher, die uns von der Schule unter der Auflage, dass wir sie gut behandeln, kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Nach Beendigung des Schuljahres wurden sie wieder eingesammelt und im guten Zustand an den nachfolgenden Jahrgang weiter gereicht.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Wir stiegen Treppen hoch, denn Aufzüge oder Rolltreppen gab es nicht. Wir gingen zu Fuß die paar Schritte zum nächsten Lebensmittelgeschäft und benutzten keine 300 PS starken Geländewagen.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Damals wuschen wir Babywindeln, weil es keine Einwegwindeln gab. Wir trockneten die Wäsche nicht in einem stromfressenden Trockner, sondern mit Wind auf der Wäscheleine. Die Kleidung der Kinder ging stets an die jüngeren Geschwister, denn neue Kinderkleidung konnten wir uns nicht leisten.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Im Haus hatten wir ein einziges Radio und später einen kleinen Fernseher mit einem Bildschirm in Taschentuchgröße. In der Küche gab es keine elektrischen Maschinen. Als Polstermaterial für Päckchen oder Pakete benutzten wir alte Zeitungen, kein Styropor oder Plastik. Der Rasenmäher wurde mit Hand geschoben, machte keinen Krach und Gestank. Fitnesstraining? Wir benötigten keine Fitnessstudios mit elektrischen Laufbändern und andere energiefressenden Unsinn – wir fuhren Rad und liefen zu Fuß.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Das Wasser tranken wir aus der Leitung und benötigten keine Plastikflaschen. Unsere leeren Schreibfüller wurden wieder mit Tinte gefüllt, anstatt neue zu kaufen.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Damals fuhren unsere Kinder mit dem Bus, Straßenbahn, dem Fahrrad oder gingen zu Fuß zur Schule. Einen 25stündigenTaxiservice der Mutter mit einem 50.000 € teuerem Auto gab es nicht.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht!

Aber bedenken Sie: Es ist traurig, wenn die junge Generation sich darüber beklagt, wie verschwenderisch wir Alten gelebt haben, nur weil wir keinen Umweltschutz kannten?

Glauben Sie, wir Alten benötigen solche Belehrung? Und dann noch von einer Person, das  mir nicht das passende Wechselgeld geben kann, ohne die elektronische Kasse zu befragen....!

Hinweis: Diese Mitteilung war heute in meinem WhatsApp zu lesen: „Bitte teile diese wunderschöne Geschichte mit Deinen Freunden!

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (WA/Januar 22 * Waldemar Herzog)

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart  rechtskräftig im Amt

Stuttgart: Dr. Frank Nopper hat am 4. Januar 2022 sein Amt als rechtskräftig volksgewählter Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart angetreten. 

Als erste Amtshandlung leitete er den Verwaltungsstab „COVID-19“, danach unterzeichnete er die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gemeinderats am 20. Januar 2022 und zeigte seinen Amtsantritt per E-Mail beim Regierungspräsidium an. Damit ist er nun rechtskräftig volksgewähltes Oberhaupt Stuttgarts.

OB Nopper sagte: „Ich arbeite ja schon seit Februar als Oberbürgermeister. Das Einzige, was mir fehlte, war das Stimmrecht im Gemeinderat.“ Fortan ist Nopper auch dazu berechtigt, die Amtskette zu tragen.

Nach der Oberbürgermeisterwahl am 29. November 2020 hatte die Wahlprüfungsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Gegen diese Entscheidung legten einige Mitbewerber beim Regierungspräsidium als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde Einspruch ein. Diese Einsprüche wies das Regierungspräsidium bereits im Einspruchsverfahren vollumfänglich zurück. In der Folge gingen drei Mitbewerber gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums gerichtlich vor und erhoben Verpflichtungsklagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart.

Wegen der gerichtlichen Anfechtung der Wahl wurde Dr. Frank Nopper am 4. Februar 2021 vom Gemeinderat einstimmig zum Amtsverweser mit der Bezeichnung Oberbürgermeister bestellt. Ein Amtsverweser hat alle Rechte eines Oberbürgermeisters mit Ausnahme des Stimmrechts im Gemeinderat.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage einer Mitbewerberin zeitnah als unzulässig zurück. Ein anderer Mitbewerber zog seine Klage am Tag vor der mündlichen Verhandlung zurück. Im letzten Verfahren, das ein ehemaliges Mitglied des Stuttgarter Gemeinderats führte, wies das Verwaltungsgericht die Klage nach der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 ab. Da die Zustellung des Urteils an den Kläger am 3. Dezember erfolgte, lief die Rechtsmittelfrist am 3. Januar 2022 um 24 Uhr ab.

Nach Mitteilung der Anwälte der Landeshauptstadt Stuttgart wurde innerhalb dieser Frist kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. November 2021 rechtskräftig und somit auch die Wahl von Dr. Frank Nopper als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. Sein bisheriges Amt als Amtsverweser, das auf seine Amtszeit als Oberbürgermeister angerechnet wird, endete kraft Gesetz mit Ablauf des 3. Januar 2022.

Der offizielle Akt mit der rein deklaratorischen Vereidigung und Verpflichtung von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper erfolgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 20. Januar 2022.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (Pressedienst-Stgt * Waldemar Herzog)

Landeshauptstadt Stuttgart warnt vor Telefontrickbetrug

Stuttgart: Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart erhält derzeit zahlreiche Hinweise auf telefonische Betrugsversuche im Namen des Städtischen Vollzugsdienstes (SVD). Das hat die Stadt bereits am Donnerstag, den 13. Januar2022, bekanntgegeben.

Die Betrüger rufen deutschlandweit an und fordern per Bandansage dazu auf, sich weiter verbinden zu lassen. Die Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass für diese Weiterverbindung erhebliche Kosten anfallen.

Die Betrüger gehen dabei so vor, dass auf dem Telefondisplay der angerufenen Personen tatsächlich die Rufnummer der Funkleitzentrale des Städtischen Vollzugsdienstes (0711 216-91900) erscheint. Wird der Anruf entgegengenommen, so ertönt eine Bandansage, die zur Eingabe von Tastenkombinationen auffordert.

Die Landeshauptstadt Stuttgart empfiehlt folgendes Verhalten: *  Die Stadt stellt grundsätzlich keine telefonischen Geldforderungen und / oder Weiterverbindungsanforderungen. Die Stadt ruft ebenfalls nicht mittels vorgefertigter Bandansage an. * Legen Sie daher unverzüglich auf, wenn Sie einen angeblichen Anruf des Städtischen Vollzugsdienstes erhalten. * Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und ziehen Sie bei Bedenken Verwandte und Vertrauenspersonen in Ihre Entscheidungen mit ein. * Rufen Sie nicht zurück, wenn Sie in Abwesenheit einen Anruf der Rufnummer 0711-21691900 erhalten. * Informieren Sie umgehend ihre lokale Polizeidienststelle über den Betrugsversuch.

In Zusammenarbeit mit der Landespolizei versucht die Landeshauptstadt Stuttgart die Trickanrufe schnellstmöglich abzustellen.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (Pressedienst-Stgt * Waldemar Herzog)

Corona-Nothilfefonds der Stadt Ludwigsburg

Ludwigsburg: Auf Initiative der Ludwigsburger Verwaltungsspitze hatte die Bürgerstiftung Ludwigsburg im Frühjahr 2020 einen Corona-Nothilfefonds eingerichtet. Seither zahlte die Stiftung auf entsprechende Anträge Hilfsgelder in Höhe von insgesamt 85.000 Euro aus. In einer Größenordnung zwischen 250 bis 7.500 Euro flossen die Beiträge an insgesamt 28 Einrichtungen aus Kultur, Kirche, Sport und sozialem Leben. Der Fonds verfügt aufgrund der Spendenbereitschaft weiterhin über finanzielle Mittel. Die Stadt nimmt daher gerne neue Anträge entgegen.

„Der Corona-Nothilfefonds ist eine Erfolgsgeschichte“, sagt Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. „Die Stadt hat in Bedrängnis geratenen Einrichtungen geholfen. Und wir wollen in dieser schwierigen Zeit weiterhin Unterstützung leisten.“

Im Frühjahr 2020 hatte die damalige vierköpfige Verwaltungsspitze mit privaten Spenden für das Startkapital des Fonds gesorgt. Auch die Stadträtinnen und Stadträte beteiligten sich mit Spenden an dem Nothilfefonds. Gefördert werden gemeinnützige Träger aus den Bereichen Kultur, Kirche, Sport und Soziales.

Wer Unterstützung durch den Fonds beantragen möchte oder Fragen dazu hat, wendet sich bitte an: Stadt Ludwigsburg, Büro Oberbürgermeister, Hannes Eisele, Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141-9102238, E-Mail: H.Eisele@ludwigsburg.de.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-LB * Waldemar Herzog)

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ging zum Jahresende 2021

Frankfurt am Main: Zum Ende des Jahres 2021 gab Jens Weidmann sein Amt als Präsident der Deutschen Bundesbank und als EZB-Ratsmitglied auf.

Im Mai 2011 hatte er als jüngster Bundesbank-Präsident die Geschäfte aufgenommen. Der inzwischen 53-jährige Jens Weidmann hatte sich nun nach 10-jähriger Amtszeit an seine 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewandt, und persönliche Gründe für seine Entscheidung genannt, er sei „zur Überzeugung gelangt, dass mehr als zehn Jahre ein gutes Zeitmaß sind, um ein neues Kapitel aufzuschlagen - für die Bundesbank, aber auch für mich persönlich.“

Jens Weidmann (Foto-links) hatte sich als Mitglied des Rats der Europäischen Zentralbank für eine konservative Geldpolitik eingesetzt, die in erster Linie die Preisstabilität wahrt. Aufgabe der Bundesbank ist es, der Inflation entgegenzuwirken. Seit Sommer 2021 gilt als Ziel die Inflationsrate auf zwei Prozent festzulegen – zuvor hatte es als Bundesbank-Tradition gegolten, Werte nahe den zwei Prozent, jedoch unter zwei Prozent anzustreben.

Der frühere Bundesbankvorstand Joachim Nagel löst Jens Weidmann an der Spitze der deutschen Zentralbank ab. Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner schlugen den 55-Jährigen für die Nachfolge von Jens Weidmann vor. Die Besetzung muss vom Kabinett noch endgültig beschlossen werden.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-Diana Rasch * Waldemar Herzog)

Frist zum Führerscheinumtausch endet in knapp einer Woche

Jahrgänge 1953 bis 1958 haben noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit

Berlin/Stuttgart: Bis 2033 müssen EU-weit insgesamt 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Mit dem neuen Checkkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit seinen Führerschein umzutauschen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.

Welche Fristen gelten: Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr. Wurde der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss bis 19. Januar ein neues Fahrerlaubnisdokument vorweisen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit. Alle, die ihren Führerschein erst zwischen 1999 und 2013 erhalten haben, brauchen sich erst ab 2026 mit dem Thema auseinandersetzen. Übrigens kann der Umtausch auch früher geschehen, es muss keine Frist abgewartet werden.

Wo ist der Umtausch möglich: Grundsätzlich kann der Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle umgetauscht werden. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Coronabedingt kann es jedoch schwierig werden kurzfristig einen Termin bei der zuständigen Behörde zu erhalten. Hier ist also schnelles Handeln erforderlich. Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz wurde eine Schonfrist für alle, die keinen fristgerechten Termin erhalten, beschlossen: Bis zum 19.07.2022 wird zunächst keine Strafe fällig. Wer danach ohne gültigen Führerschein am Steuer sitzt, muss für diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.

Was wird für den Umtausch benötigt: Für eine reibungslose Bearbeitung sollten beim Gang zur Behörde neben dem alten Führerschein, auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 wird außerdem eine so genannte Karteikartenabschrift benötigt. Dabei handelt es sich um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für den neuen Checkkarten-Führerschein wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

Warum ist ein Umtausch notwendig: Für den Umtausch des Führerscheins gibt es zwei Gründe: Zum einen sind die Checkkarten-Führerscheine fälschungssicherer als ihre Vorgänger, die grauen oder rosa „Lappen“. Andererseits werden die Führerscheine so EU-weit vereinheitlicht, um die Arbeit der Behörden grenzübergreifend zu vereinfachen. Vor 2013 gab es in Europa mehr als 110 gültige Führerscheinformate – künftig gibt es nur noch eines. Der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.

Über den ACE Auto Club Europa: Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter mit rund 630.000 Mitgliedern hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

Der ACE Auto Club Europa kümmert sich seit 1965 um alle mobilen Menschen, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind.Internet www.ace.de * Email: info@ace.de

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-ACE.* Waldemar Herzog)