13. November 2020

Das Navi darf die Sicht nicht behindern

Stuttgart/Zürich: Wer sicher gehen will, dass sein Navigationsgerät vorschriftsmäßig montiert ist, markiert 12 Meter vor dem Auto den Sichtradius, befestigt das Navi an der Frontschutzscheibe und überprüft, ob das Sicht frei ist.

Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, außerhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.

Das Navi in der Mitte der Frontscheibe zu befestigen ist verboten!

Der Grund: Das Navi-Gerät behindert dort die Sicht des Autofahrers, deshalb darf es unter dem Rückspiegel nicht angebracht sein. Wer sein Navi-Gerät an dieser Stelle befestigt, riskiert Ärger mit der Polizei – ganz besonders in der Schweiz, denn dort fallen sehr hohe Bußgelder an.

Wer das Navigationssystem doch an der Windschutzscheibe anbringen möchte, empfiehlt sich die untere linke Ecke.

Wer das Navigationssystem doch an der Windschutzscheibe anbringen möchte, empfiehlt sich die untere linke Ecke.

Optimal ist es, wenn der Saugnapf so tief angebracht ist, dass das Navigationssystem unten auf dem Armaturenbrett aufliegt. So entsteht kein blinder Fleck und das Navi wird zusätzlich durch das Armaturenbrett gestützt. Allerdings kann der Beifahrer dann nicht auf das Navi schauen oder es bedienen.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-Stadtpolizei-Zürich * Waldemar Herzog)

Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Stammheim

Stuttgart-Stammheim: Auch „Corona“ hat die diesjährige Toten-Gedenkfeier in der ev. Johanneskirche in Stammheim voll im Griff.

Für die Gefallenen, Vermissten und Verfolgten der beiden Weltkriege  sowie der Opfer in unserer Zeit, werden in diesem Jahr keine Ansprachen gehalten.

Der VDK-Sozialverband, Ortsverband-Stammheim, lädt jedoch, gemeinsam mit Herrn Pfarrer Thomas Mann, am Sonntag, den 15. November 2020 nach dem Gottesdienst um ca. 10.45 Uhr, zu einem Friedensgebet mit Friedenslichter an den Gedenktafeln niederzustellend, herzlich ein.

Aufgrund der Hygenie-Vorschriften ist die Mund-Nase-Maskenpflicht sowie den gebührenden Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

„Ich denke so wird auch in dieser „besonderen Zeit“ ein Zeichen gesetzt, dass Versöhnung über den Gräbern, der Gewalt Einhalt geboten wird, um damit den Frieden zu sichern“ erklärte Frau Ingrid Frohard, 1.Vorsitzende des VDK-Ortsverband Stammheim „Dies muss Aufgabe aller sein, nicht nur Heute und Morgen, sondern für alle Tage unseres Lebens!“

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-VDK-Sth. * Waldemar Herzog)

OB-Kandidat*tinnen der Stichwahl in Stuttgart

Stuttgart: Bei der Neuwahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin am 29. November 2020 werden nur noch neun der ursprünglich 14 Kandidatinnen und Kandidaten antreten. Insgesamt fünf Bewerber haben ihre Kandidatur bis Mittwochabend fristgerecht zurückgezogen. Neubewerbungen sind keine eingegangen. Das hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. November 2020, festgestellt.

Die Rücknahme eingereicht haben: Dr. Malte Kaufmann, John Heer, Martin Körner, Sebastian Reutter und Veronika Kienzle.

Aufgrund dessen ergibt sich eine neue Reihenfolge auf dem Stimmzettel:

1. Marian Schreier * 2. Dr. Frank Nopper * 3. Hannes Rockenbauch * 4. Friedhild Miller * 5. Issam Abdul-Karim * 6. Marco Völker * 7. Werner Ressdorf * 8. Dr. Ralph Schertlen * 9. Michael Ballweg

Die Stimmzettel für die Neuwahl gehen sofort in Druck. Wahlberechtigte, die bereits Briefwahl für die Neuwahl beantragt haben, erhalten bis Mitte nächster Woche die Briefwahlunterlagen zugesandt. Ab Montag können auch wieder Briefwahlanträge in den Bezirksrathäusern und im Stuttgarter Rathaus gestellt und bereits vor Ort gewählt werden.

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (Pressedienst Stgt. * Waldemar Herzog)